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News: Vier Jahre Rechtsstreit

Bundesgerichtshof: "Zahnarzt-Ebay" darf weitermachen

Michael Nickles / 49 Antworten / Flachansicht Nickles

Abseits von den gewöhnlichen Produkt-Preisvergleich-Diensten im Internet gibt es auch sehr spezialisierte. Beispielsweise den "Zahnarztkosten"-Vergleicher www.2te-zahnarztmeinung.de, der quasi ein "My-Hammer" beziehungsweise "Ebay" für Zahnarztleistungen ist.

Patienten können dort ihren Behandlungskostenplan einstellen und Zahnärzte können den Preis dann unterbieten. Das passiert alles erst mal anonym, erst wenn sich ein Patient für einen anbietenden Zahnarzt entscheidet, werden die Kontaktdaten ausgetauscht. Die Sache ist für Patienten unverbindlich, sie sind nicht gezwungen irgendein Angebot anzunehmen.

Durch Nutzung des Dienstes sollen Patienten durchschnittlich bis zu 56 Prozent ihres Eigenanteils einsparen können. Profitabel ist die Sache natürlich auch für die Anbieter des Dienstes. Sie kassieren pro Zahnarzt-Deal 20 Prozent der ausgemachten Behandlungskosten.

Die offensichtlich recht praktische Förderung des Wettbewerbs hat zwei bayerischen Zahnärzten allerdings wohl nicht geschmeckt: sie haben den Zahnarzt-Preisvergleicher auf Unterlassung verklagt, weil sie befürchteten, dass er ein wettbewerbswidriges Verhalten der Zahnärzte fördern könnte beziehungsweise sich nicht mit der Berufsethik von Ärzten vereinbaren ließe.

Sowohl das Münchener Landgericht (November 2006) als auch das Oberlandesgericht (März 2008) haben der Klage zugestimmt. Der Bundesgerichtshof hat die beiden Urteile jetzt gekippt und die Klage abgewiesen. Aus seiner Sicht ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Patient das Angebot seines Zahnarztes prüfen lässt, sich kostengünstigere Vorschläge machen lässt.

Auch sehen die Richter kein berufsethisches Problem darin, dass Zahnärzte bei erfolgreichem Vertragsabschluss ein Entgelt an den Preisvergleichs-Anbieter entrichten müssen. Probleme konnten auch nicht festgestellt werden.

Schließlich: Die Leistung der Beklagten bestünde nicht in der Zuweisung von Patienten, sondern im Betrieb ihrer Internetplattform, über die Patienten und Zahnärzte miteinander in Kontakt kommen.

Quelle: Pressemitteilung

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Geiz ist geil! The Wasp
gerhard38 phoenX „Deinen erstem Satz stimme ich zu. Aber Gerhard, rede nicht von Dingen von denen...“
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Es ging mir hier nicht um eine Abhandlung darüber, was einen "wirklichen" Vorteil bietet, sondern womit man werben kann, denn damit, dass sich der ZA eine goldene Nase verdienen will, das war das Argument von phoenX, kann man wohl kaum werben. Also bleibt nur eine spezielle Art von Leistung übrig, mit denen sich ein ZA von seinen Kollegen abhebt. Wenn das a) aus medizinischer Sicht ein zugelassenes Verfahren ist und b) vom Kunden gesucht wird, wird sich der Erfolg der Werbung einstellen. Wenn du es besser weißt und meinst, deine - ebenfalls von der Gesundheitsbehörde abgesegneten - Methoden sind besser, dann kannst ja du damit Werbung machen und darauf hinweisen, dass es bei dir zwar "schwach rumpelt" (das muss aber ein Uralt-Bohrer sein, die aktuellen sirren wie die Moskitos), es auch ein paar Tage länger dauert, dafür aber ... [beliebiger beworbener Nutzeffekt ist hier einzufüllen]. Für diese Werbung genügt schon deine eigene, selbstgemachte Homepage - du kannst es ja, wie du sagtest.

Ich war einmal bei einem Zahnarzt, der mir (nach der Behandlung) sagte, er gibt absichtlich keine Schmerzinjektionen beim Bohren, weil er davon überzeugt ist, dass Schmerz etwas Heilendes an sich hat. Nun ja ..., wenn er mit dieser Überzeugung wirbt, werden sich vielleicht auch ein paar davon angesprochen fühlen. Wenn ich das allerdings vorher gewusst hätte, dann hätte ich ihn sicherlich gemieden. So verließ ich verkrampft und schweißgebadet den Ort des Schreckens. Als ich anschließend mit dem Kollegen sprach, der mir diesen Zahnarzt empfohlen hatte (man hört ja auf den Rat seiner Kollegen!), und ihm von meinen Erfahrungen berichtete, stellte sich heraus, dass der nur Erfahrung bei diesem Zahnarzt mit einer Zahnextraktion hatte, nicht mit einer Kariesbehandlung. Für die Extraktion hatte er vom ZA eine schmerzstillende Injektion bekommen. Eben weil die Einzelfälle viel zu wenig Aussagekraft haben, weil da viel zu viel individuelle Randbedingungen eine Rolle spielen, halte ich mehr von sauberen Statistiken.

Es gab in den USA eine repräsentative Untersuchung an 2 Spitälern. In einem wurden die Chirurgen pauschal entlohnt, sozusagen ein Fixgehalt unabhängig von der Anzahl und Art der Operationen, im Vergleichsspital erfolgte die Entlohnung nach Operationen. Das nicht sehr überraschende Ergebnis: Dort wo nach Operation gezahlt wurde, wurde operiert, was das Zeug hielt (zum Wohle des Patienten, versteht sich). Dort, wo es die Pauschale gab, machte man sich lieber einen gemütlichen Tag, d. h., Operationen, die nicht ganz dringend waren, wurden unterlassen (wahrscheinlich ebenfalls zum Wohle des Patienten). Natürlich wetterten dann die einen über die anderen: "Verantwortungsloses Hinauszögern medizinischer Maßnahmen, die zu dramatischen, aber vermeidbaren Spätfolgen führen werden", während diese konterten: Völlig unnötige Operationen würden den Patienten eingeredet werden (z. B. prophylaktische Entfernung des Uterus, damit es zu keinem Uteruskrebs kommen kann, etc. etc.), und der Patient, der ja medizinischer Laie ist, würde ausgebeutet, denn er müsste sich ja auf das Urteil des Arztes verlassen.

Ich bevorzuge es, als Patient nicht verwaltet zu werden, sondern mir selbst ein Bild zu machen, dafür bin ich auch bereit, teilweise die Konsequenzen auf mich zu nehmen. Teilweise deshalb, weil ich bei einem Berufsstand, der sich seine Position wie kein anderer gesetzlich hat absichern lassen, von den staatlichen Stellen erwarte, dass sie dann ihre Aufsichtspflichten entsprechend wahrnehmen: Soll heißen: Wenn mich nur ein ausgebildeter Arzt behandeln darf (die anderen werden als "Kurpfuscher" von Gesetzes wegen diskriminiert), weil meine Gesundheit so etwas Kostbares ist, dass man sie nur gut ausgebildeten Ärzten anvertrauen darf, dann erwarte ich von diesem System, dass es sowohl über die Qualität der Ausbildung als auch danach über die Qualität der erbrachten Leistung wacht. Das heißt: Wenn beispielsweise von einem Arzt die Leistung "Schmerzbehandlung mit Akupunktur" angeboten wird, dann gehe ich davon aus, dass das eine wirkungsvolle und zulässige Methode ist, (denn sonst wäre es rechtswidrig, sie als ärztliche Leistung anzubieten). Wenn das so ist, dann übernehme ich die Verantwortung dafür, ob ich mich lieber mit Akupunktur oder mit einem ebenfalls zulässigen Analgetikum behandeln lasse. Und wenn ich irgendwo im Web Informationen darüber finde, mit welcher Methode welcher Arzt arbeitet, dann begrüße ich das. (Das war jetzt nur ein Beispiel, bitte keine Ausführungen über die Wirksamkeit von Akupunktur, es geht hier wirklich nicht um medizinische Fachfragen, was die beste Therapieform ist, sondern darum, dass mit einer speziellen Leistung geworben wird! Mit speziellen Leistungen zu werben ist natürlich nur dann möglich, wenn das Gesetz es erlaubt, unterschiedliche Behandlungsmethoden anzuwenden. Sollte von Gesetzes wegen nur eine einzige "Standardbehandlungsmethode" vorgeschrieben sein (außer an Unikliniken, wo geforscht wird), dann könnte der Arzt halt mit den Perserteppichen oder den echten Ölgemälden im Warteraum werben - "Wohlfühlzahnarzt". Irgendwelchen Patienten wird es das schon auch etwas wert sein.)

Es gibt zu allen Themen reichlich Information - nur nicht von der Leistungs- und Erfolgsbilanz der Ärzte. Gerade du, der du doch davon überzeugt bist, Topmedizin anzubieten, müsstest doch brennendes Interesse daran haben, dass das die Welt erfährt, damit die armen Patienten sich endlich für die bessere Behandlung - nämlich durch dich - entscheiden können. Aber nur die Topleistung zu behaupten, jedoch mit nichts zu belegen - das reicht zumindest mir nicht.

Gruß, Gerhard

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