Servus Kollegen,
gerade bei Heise gelesen - http://www.heise.de/newsticker/Gericht-erklaert-Nutzung-eines-privaten-offenen-WLAN-zur-Straftat--/meldung/107969 - das erste Gericht (AG Wuppertal) hat wohl in einem Urteil festgelegt, dass ....diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)...(Az. 22 Ds 70 Js 6906/06) darstellt.
Ich hoffe mal, das es hier noch in den nächsten Monaten weitere Präzisierungen geben wird - wenn ich mir gerade meinen technisch relativ unbedarften Nachbarn vorstelle, der bei seinem WLAN getreu nach dem Motto "auspacken, einschalten, Bedienungsanweisung nicht lesen, läuft trotzdem" verfahren hat, dann stellen sich mir doch ein paar Nackenhaare auf.
BG,
Bergi2002
Heimnetzwerke - WIFI, LAN, Router und Co 16.485 Themen, 80.769 Beiträge
Der Besitzer des offenen WLAN war wohl Arzt, Rechtsanwalt, Politiker oder ähnliches. Oder war der Anwalt des Angeklagen einfach nur ein Stümper? Oft genug war u. A. auch hier bei Nickles zu lesen, daß sich derjenige strafbar macht, bzw. als Mitstörer haftet, der sein WLAN eben nicht absichert.
Ich war vor Kurzem eine Woche dienstlich in Frankfurt (Umland) und froh ein offenes WLAN vorzufinden. Und nein, ich hatte kein schlechtes Gewissen dabei. Im Gegenteil, es machte höllisch Spaß!
Wären doch alle so ehrlich wie Lutty:-)
Gruß Alois
