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Gerichtsurteil zur "Fremdnutzung eines offenen WLANs"

gelöscht_101060 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Servus Kollegen,

gerade bei Heise gelesen - http://www.heise.de/newsticker/Gericht-erklaert-Nutzung-eines-privaten-offenen-WLAN-zur-Straftat--/meldung/107969 - das erste Gericht (AG Wuppertal) hat wohl in einem Urteil festgelegt, dass ....diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)...(Az. 22 Ds 70 Js 6906/06) darstellt.

Ich hoffe mal, das es hier noch in den nächsten Monaten weitere Präzisierungen geben wird - wenn ich mir gerade meinen technisch relativ unbedarften Nachbarn vorstelle, der bei seinem WLAN getreu nach dem Motto "auspacken, einschalten, Bedienungsanweisung nicht lesen, läuft trotzdem" verfahren hat, dann stellen sich mir doch ein paar Nackenhaare auf.

BG,

Bergi2002

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Besser spät als nie! Olaf19
luttyy gelöscht_23570 „ Ich hab auch den Anwalt des Beschuldigten gemeint. Nun, dieser Fall war sicher...“
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Ich sage doch, der Täter ist der Schlaue

Legal, Illegal, Scheißegal, was interessieren mich andere.

Selbst dran schuld wenn er/sie so doof ist, sich ein Book mit offenem W-LAN aufschwatzen lässt und absolut keine Ahnung hat.

Na, das werde ich doch gleich einmal ausnutzen....


In Zukunft denke ich da anders über dich, @onkel alois!

Kein Backup? Kein Mitleid!
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