Servus Kollegen,
gerade bei Heise gelesen - http://www.heise.de/newsticker/Gericht-erklaert-Nutzung-eines-privaten-offenen-WLAN-zur-Straftat--/meldung/107969 - das erste Gericht (AG Wuppertal) hat wohl in einem Urteil festgelegt, dass ....diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)...(Az. 22 Ds 70 Js 6906/06) darstellt.
Ich hoffe mal, das es hier noch in den nächsten Monaten weitere Präzisierungen geben wird - wenn ich mir gerade meinen technisch relativ unbedarften Nachbarn vorstelle, der bei seinem WLAN getreu nach dem Motto "auspacken, einschalten, Bedienungsanweisung nicht lesen, läuft trotzdem" verfahren hat, dann stellen sich mir doch ein paar Nackenhaare auf.
BG,
Bergi2002
Heimnetzwerke - WIFI, LAN, Router und Co 16.496 Themen, 80.856 Beiträge
> Was ist denn wenn der Scheiße baut, sich Kinderpornos runterlädt oder andere kriminelle
> Machenschaften und 2 Tage später steht die Kripo bei dem W-LAN-Inhaber vor der Tür?
Was dann ist? Dann fragt er sich, wieso er nicht vorher auf die Idee gekommen ist, sein WLAN zu verschlüsseln :-D
CU
Olaf
> Machenschaften und 2 Tage später steht die Kripo bei dem W-LAN-Inhaber vor der Tür?
Was dann ist? Dann fragt er sich, wieso er nicht vorher auf die Idee gekommen ist, sein WLAN zu verschlüsseln :-D
CU
Olaf
