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Gerichtsurteil zur "Fremdnutzung eines offenen WLANs"

gelöscht_101060 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Servus Kollegen,

gerade bei Heise gelesen - http://www.heise.de/newsticker/Gericht-erklaert-Nutzung-eines-privaten-offenen-WLAN-zur-Straftat--/meldung/107969 - das erste Gericht (AG Wuppertal) hat wohl in einem Urteil festgelegt, dass ....diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)...(Az. 22 Ds 70 Js 6906/06) darstellt.

Ich hoffe mal, das es hier noch in den nächsten Monaten weitere Präzisierungen geben wird - wenn ich mir gerade meinen technisch relativ unbedarften Nachbarn vorstelle, der bei seinem WLAN getreu nach dem Motto "auspacken, einschalten, Bedienungsanweisung nicht lesen, läuft trotzdem" verfahren hat, dann stellen sich mir doch ein paar Nackenhaare auf.

BG,

Bergi2002

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Olaf19 luttyy „Ich find es grundsätzlich eine absolute Unverschämtheit, sich in ein fremdes...“
Optionen
> Was ist denn wenn der Scheiße baut, sich Kinderpornos runterlädt oder andere kriminelle
> Machenschaften und 2 Tage später steht die Kripo bei dem W-LAN-Inhaber vor der Tür?

Was dann ist? Dann fragt er sich, wieso er nicht vorher auf die Idee gekommen ist, sein WLAN zu verschlüsseln :-D

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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