Servus Kollegen,
gerade bei Heise gelesen - http://www.heise.de/newsticker/Gericht-erklaert-Nutzung-eines-privaten-offenen-WLAN-zur-Straftat--/meldung/107969 - das erste Gericht (AG Wuppertal) hat wohl in einem Urteil festgelegt, dass ....diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)...(Az. 22 Ds 70 Js 6906/06) darstellt.
Ich hoffe mal, das es hier noch in den nächsten Monaten weitere Präzisierungen geben wird - wenn ich mir gerade meinen technisch relativ unbedarften Nachbarn vorstelle, der bei seinem WLAN getreu nach dem Motto "auspacken, einschalten, Bedienungsanweisung nicht lesen, läuft trotzdem" verfahren hat, dann stellen sich mir doch ein paar Nackenhaare auf.
BG,
Bergi2002
Heimnetzwerke - WIFI, LAN, Router und Co 16.494 Themen, 80.840 Beiträge
Oder war der Anwalt des Angeklagen einfach nur ein Stümper?
Ich hab auch den Anwalt des Beschuldigten gemeint. Nun, dieser Fall war sicher ein Extremfall und von Dummheit (beider beteiligten) nicht leicht zu überbieten.
Ob man an einem ungesicherten WLAN "ungeöffnet" vorbeigeht mag ja das eine sein, für mich ist auf alle Fälle der der Dumme, welcher ein ungesichertes WLAN betreibt.
Gruß Alois
Ich hab auch den Anwalt des Beschuldigten gemeint. Nun, dieser Fall war sicher ein Extremfall und von Dummheit (beider beteiligten) nicht leicht zu überbieten.
Ob man an einem ungesicherten WLAN "ungeöffnet" vorbeigeht mag ja das eine sein, für mich ist auf alle Fälle der der Dumme, welcher ein ungesichertes WLAN betreibt.
Gruß Alois
