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Gerichtsurteil zur "Fremdnutzung eines offenen WLANs"

Bergi2002 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Servus Kollegen,

gerade bei Heise gelesen - http://www.heise.de/newsticker/Gericht-erklaert-Nutzung-eines-privaten-offenen-WLAN-zur-Straftat--/meldung/107969 - das erste Gericht (AG Wuppertal) hat wohl in einem Urteil festgelegt, dass ....diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)...(Az. 22 Ds 70 Js 6906/06) darstellt.

Ich hoffe mal, das es hier noch in den nächsten Monaten weitere Präzisierungen geben wird - wenn ich mir gerade meinen technisch relativ unbedarften Nachbarn vorstelle, der bei seinem WLAN getreu nach dem Motto "auspacken, einschalten, Bedienungsanweisung nicht lesen, läuft trotzdem" verfahren hat, dann stellen sich mir doch ein paar Nackenhaare auf.

BG,

Bergi2002

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Bergi2002 Onkel_Alois „Der Besitzer des offenen WLAN war wohl Arzt, Rechtsanwalt, Politiker oder...“
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Hi Alois,

in dem Heiseartikel stand u.a. drin, dass der "Ertappte" vor Gericht wohl zugegeben hat, dass er gezielt nach offenen WLANs gesucht hat, um für ihn "ohne Kosten fremd zu surfen" - sprich Emails abzurufen, Nachrichten lesen, etc. - der Kollege wusste also ganz genau, dass er etwas - wofür man normaler Weise zahlen muss - unrechtmäßig nutzt.

Auch wenn ich jetzt nicht direkt "Diebstahl", "Datenausspähung", etc. brülle, so meine ich doch, dass man ggf. 50 Euro weniger in die Hardware investieren kann und sich dafür für kleines Geld fallweise in verfügbare Hotspots einbuchen kann (sonst such ich mir halt einen Starbucks oder einen McDonalds in der Nähe - die gibt's sogar im Frankfurter Umland *g*) - ist aber eher ein moralischer denn juristischer Aspekt.

Das mit der Beschlgnahmung des Laptops halte ich zwar auch für überzogen, allerdings ist die Strafe aber auch ziemlich gering (100 Tacken).

BG,

Bergi2002

PS Auch ich bin nicht immer mit dem Preisniveau bei Dienstleistungen / Produkten einverstanden - das kann ich als mündiger User aber sehr elegant über Preisvergleiche lösen - soll es sogar im Internet geben, diese Portale, die so etwas ermöglichen *g*; die wissentliche Inanspruchnahme eines sonst kostenpfflichtigen Gutes (wie von dem Menschen hier) zeugt meiner Meinung nach nur von einem falsch verstanden Gefühl von "ich werde schon nicht erwischt".

PSS @ Onkel Alois - der Anwalt des Klagenden war sogar richtig gut, das war nämlich der Staatsanwalt, da dieser bei einer Straftat ja den Staat vertritt....

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Besser spät als nie! Olaf19