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Gerichtsurteil zur "Fremdnutzung eines offenen WLANs"

gelöscht_101060 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Servus Kollegen,

gerade bei Heise gelesen - http://www.heise.de/newsticker/Gericht-erklaert-Nutzung-eines-privaten-offenen-WLAN-zur-Straftat--/meldung/107969 - das erste Gericht (AG Wuppertal) hat wohl in einem Urteil festgelegt, dass ....diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)...(Az. 22 Ds 70 Js 6906/06) darstellt.

Ich hoffe mal, das es hier noch in den nächsten Monaten weitere Präzisierungen geben wird - wenn ich mir gerade meinen technisch relativ unbedarften Nachbarn vorstelle, der bei seinem WLAN getreu nach dem Motto "auspacken, einschalten, Bedienungsanweisung nicht lesen, läuft trotzdem" verfahren hat, dann stellen sich mir doch ein paar Nackenhaare auf.

BG,

Bergi2002

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luttyy gelöscht_101060 „Hi Alois, in dem Heiseartikel stand u.a. drin, dass der Ertappte vor Gericht...“
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Ich find es grundsätzlich eine absolute Unverschämtheit, sich in ein fremdes W-LAN-Netz einzuloggen!

Was ist denn wenn der Scheiße baut, sich Kinderpornos runterlädt oder andere kriminelle Machenschaften und 2 Tage später steht die Kripo bei dem W-LAN-Inhaber vor der Tür?

Das Opfer ist der Dumme mit seiner IP und der Täter (über alle Berge) wird noch in Schutz genommen. Genau so wird das hier von manchen unterstützt.

Porsche fahren, aber das Benzin klauen...


Da kann ich aber richtig stinkig werden :((

Moin...

Kein Backup? Kein Mitleid!
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Besser spät als nie! Olaf19