Servus Kollegen,
gerade bei Heise gelesen - http://www.heise.de/newsticker/Gericht-erklaert-Nutzung-eines-privaten-offenen-WLAN-zur-Straftat--/meldung/107969 - das erste Gericht (AG Wuppertal) hat wohl in einem Urteil festgelegt, dass ....diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)...(Az. 22 Ds 70 Js 6906/06) darstellt.
Ich hoffe mal, das es hier noch in den nächsten Monaten weitere Präzisierungen geben wird - wenn ich mir gerade meinen technisch relativ unbedarften Nachbarn vorstelle, der bei seinem WLAN getreu nach dem Motto "auspacken, einschalten, Bedienungsanweisung nicht lesen, läuft trotzdem" verfahren hat, dann stellen sich mir doch ein paar Nackenhaare auf.
BG,
Bergi2002
