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News: Terrorgefahr

Bayern gibt Gas bei Bundestrojaner

Redaktion / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Bayern peitscht den Bundestrojaner im Alleingang durch. Dazu soll das Verfassungsschutzgesetz novelliert werden, ein Entwurf liegt jetzt vor. Darin heisst es, die heimliche Online-Durchsuchung sei notwendig, um mit den Terroristen auf dem gleichen Stand zu sein.

"Eine Online-Datenerhebung gibt es nur um die Planung, Vorbereitung und Begehung von Anschlägen und sonstigen schweren Straftaten aufzuklären", sagte Innenminister Joachim Herrmann.

Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte. Pfarrer oder Journalisten sollen geschützt werden.

Der Bundesgerichtshof hatte die heimliche Online-Durchsuchng am 31.1.2007 verboten. Das Bundesverfassungsgericht wird am 27.2.2008 sein Urteil zur Online-Durchsuchung verkünden.

Quelle: Bayerische Staatskanzlei

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Alibaba KarstenW „Tja , was soll man dazu sagen. Das ist eben der Freistaat Bayern ! “
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Die tun ja grad so, als sei das allen Ernstes "zum Schutz gegen Terroristen und Mafia" gedacht und gemacht. Aber vielleicht wirds glaubwürdiger, wenn man diese Argumentation wieder und wieder aufsagt ?

@rubberduck1: Wieso wie lange, das wird doch gerade gesetzlich geregelt, nachdem mans schon lange macht, wobei sich halt mehr und mehr Leute gegen die industrielle Abzocke mithilfe staatlicher Legislative gerichtlich gewehrt haben. Diese Leute (Bürger, Väter, Nachbarn...) haben nun kaum noch Chancen gegen Abmahnwellen. Ehrliche Anwälte müssen ja nun abraten, vor Gericht zu gehen, wenns Söhnchen gesaugt hat oder der/die Nachbarn angezapft oder oder oder...

Wenn ich das so lese, kann ich daraus schliessen, dass Bürger von NRW und nun auch Bayern z. Zt. im Strafverfahren schlechter gestellt sind - oder ? Ich meine, mich daran zu erinnern, dass genau so etwas bundeseinheitlich sein sollte, StPO über Landesrecht. Und was machen NRW und Bayern, wenns wider Erwarten am 27.2. gekippt werden sollte ? Wenn ichs auch hoffe, so glaube ich doch noch an den guten alten urdeutschen "vorauseilenden Gehorsam", soll heissen, dass es kaum gekippt werden wird.

Diese Bedingung, dass die Voraussetzungen an die gekoppelt sind, die zum Erlangen der telefonischen Abhörerlaubnis nötig sind, ist doch schon blosse Augenwischerei. Wenn man so was braucht, geht man dann einfach zum "richtigen" Richter. Irgendwelche frömmlerischen Hardliner finden sich in den bayrischen AGs zuhauf, wenns nicht gar die Norm ist. Dort ist fast Alles zum Nachteil des Angeschuldigten geregelt und selbst das sonst normale Einlegen von Rechtsmitteln bei unbegründeten Anordnungen oder Härteregelungen ist vollkommen zwecklos. Die nächstbessere Instanz segnet voller Routine ab. Wie sagt man doch so schön ? "Die Bayern salutiern sogar vorm Briefkasten !", Obrigkeitshörigkeit als Folge jahrzehntelanger Konditionierung. Dagegen wirkten nicht einmal die Amigos, Altvater Strauss, King Korruptnik Nr. 1 und die zahlreichen Suffeskapaden der CSU-Landesfürsten. In B. ist halt die Welt noch in Ordnung ! Arme Kopftuchträger, das reicht in spe für die gesamte staatliche Schnüffelmaschinerie, und wenns Unschuldige getroffen hat, Jo mei, die solln sich halt opassn !
Memmimgen ist schon lange vergessen.

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ich finds super, denn.... maxx3