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eBay, die zigte: Porto-Abzocke

tmp_account_9423 / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo ! Mein Kumpel hat bei einem eBay-Platinum-Powerseller eine Latte von Krimskrams (14x Artikel von 1,00 -5,99€)gekauft. Mir war der vorher schon mal aufgefallen und so kamen wir im Gespräch zufällig darauf zu sprechen. Die bestimmt legale Abzocke (ich nenns trotzdem so) bezieht sich auf "nicht kombinierten Versand", also jeder Artikel kostet separat Verpackung und Porto a 5,95€. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, es steht klar im Wust an Versandbedingungen, etc. Mein Kumpel konnte (und kann) sich das nicht vorstellen, aber langsam dämmerts ihm, 14xWare a 1-5€ plus 14x Versand a 5,95€. Ich weiss schon, "wer lesen kann...".
Frage: Fernmeldeabsatzgesetz, Storno. Die Sachen sind zum Teil ersteigert und zum Teil via Sofortkauf. Ersteigert denke ich mal, geht nix. Aber lässt sich der Sofortkauf von eBay auf die Stornomöglichkeit anwenden ? Da wäre wenigstens ein Teil Geld gerettet. Mistgeier, elende ! Ach ja, für die eBay-Interessenten unter Euch, es handelt sich um eBaynamen gogomarket bzw. eine Fa. ebest24, eingetragen in Hongkong. Für Interessierte hab ich den entsprechenden Text kopiert. Ist schon klar angegeben. Ich will meinem Kumpel auch nur ein paar Euronen sparen, Hohn und Spott hat er schon genug. Als Hartz4ler tut das Geld weh.

>> Bitte beachten Sie, Wir bieten keinen kombinierten Versand an. Jeder Artikel werden automatisch separate verpackt und geschickt. Deswegen werden das Porto und die Postversicherung für jeden Artikel einzeln abgerechnet. Es bedeutet, wenn Sie zwei Artikel kaufen, müssen das Porto und die Postversicherung zweimal von Ihnen belastet werden.
Gibts vielleicht irgendeine "Rettung" ? Bestellung datiert v. 3.11.
Danke
Alibaba

Kackforum, das auch! Pumbo
CH_SSS tmp_account_9423 „Irgendwie schade, jetzt bin ich schon etliche Jahre hier bei Nickles zugange,...“
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Hallo,

genau hier liegt das Problem, Du hast eine rechtliche Frage gestellt. Wenn man die Dir kompetent rechtlich beantwortet begeht man min. eine Ordnungwidrigkeit, denn enweder mache ich Rechtsberatung ohne Zulassung, oder ich verstoße gegen die Gebührenordnung für Rechtsanwälte.

Deshalb mal zu einem anderem Thema:

Falls ich einmal bei einem ausländischen Verkäufer kaufen sollte, denke ich dass das deutsche Recht zum Tragen kommt, weil ich mir vorstellen könnte, dass Ebay das so in seinen AGB`s geschrieben steht.

Dann würde ich in die Bilblo gehen und mich zum Thema Irtum belesen.