Hallo ! Mein Kumpel hat bei einem eBay-Platinum-Powerseller eine Latte von Krimskrams (14x Artikel von 1,00 -5,99€)gekauft. Mir war der vorher schon mal aufgefallen und so kamen wir im Gespräch zufällig darauf zu sprechen. Die bestimmt legale Abzocke (ich nenns trotzdem so) bezieht sich auf "nicht kombinierten Versand", also jeder Artikel kostet separat Verpackung und Porto a 5,95€. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, es steht klar im Wust an Versandbedingungen, etc. Mein Kumpel konnte (und kann) sich das nicht vorstellen, aber langsam dämmerts ihm, 14xWare a 1-5€ plus 14x Versand a 5,95€. Ich weiss schon, "wer lesen kann...".
Frage: Fernmeldeabsatzgesetz, Storno. Die Sachen sind zum Teil ersteigert und zum Teil via Sofortkauf. Ersteigert denke ich mal, geht nix. Aber lässt sich der Sofortkauf von eBay auf die Stornomöglichkeit anwenden ? Da wäre wenigstens ein Teil Geld gerettet. Mistgeier, elende ! Ach ja, für die eBay-Interessenten unter Euch, es handelt sich um eBaynamen gogomarket bzw. eine Fa. ebest24, eingetragen in Hongkong. Für Interessierte hab ich den entsprechenden Text kopiert. Ist schon klar angegeben. Ich will meinem Kumpel auch nur ein paar Euronen sparen, Hohn und Spott hat er schon genug. Als Hartz4ler tut das Geld weh.
>> Bitte beachten Sie, Wir bieten keinen kombinierten Versand an. Jeder Artikel werden automatisch separate verpackt und geschickt. Deswegen werden das Porto und die Postversicherung für jeden Artikel einzeln abgerechnet. Es bedeutet, wenn Sie zwei Artikel kaufen, müssen das Porto und die Postversicherung zweimal von Ihnen belastet werden.
Gibts vielleicht irgendeine "Rettung" ? Bestellung datiert v. 3.11.
Danke
Alibaba
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
aber so ganz verstehe ich nicht, was das mit Ehrlichkeit zu tun haben soll
Na weil die versandkosten eben (in etwa) nur diese sein sollten (porto, verpackung, lohn) und nicht ein verschleierter mindestpreis. Dafür gibt es ausreichend möglichkeiten.
Zudem wird, wie gesagt, damit auch praktisch das rückgaberecht ausgehebelt, denn die liefer-versandkosten sind auf jeden fall weg. Die paar euro zurückbekommen, um dann auch noch die rücksendekosten tragen zu müssen, das wird wohl keiner ernsthaft erwägen. Das ist wohl rechtlich nicht unzulässig, aber wohl vielen nicht vor dem ernstfall klar. Klingt für mich unzweideutig nach nepp. Genau so, wie die versteigerung von originalverpackung ohne inhalt. Steht ja alles genau im artikeltext und wer sorgfältig genug liest, wird nicht darauf hereinfallen, die wirkliche absicht dahinter ist aber wohl alles andere als lauter.
Aber das zieht dann auch höhere ebay Gebühren nach sich, und es ist doch klar, auf wen die vom Händler dann wieder umgelegt werden müssen.
Dann wird der mindestpreis eben um genau diesen betrag angehoben und fertig. Ebay sollte die (minimalen) versandkosten so aufkommensneutral wie nur gierhals-möglich in die gebührenkalkulation mit einbeziehen (sowie diese zur sicherheit auch mit anzeigen) und dann wäre das schon wieder ein kritikpunkt weniger.
Logisch, dass der gesamtpreis der gesamtpreis ist und dass die ebay-gebühren schlussendlich der käufer tragen muss, aber zum einen ist ebay wohl kaum so ahnungslos, diese masche nicht zu beachten und zum anderen wirkt sich die reaktion dann bei den nicht skrupellosen verkäufern negativ aus.
mr.escape
Na weil die versandkosten eben (in etwa) nur diese sein sollten (porto, verpackung, lohn) und nicht ein verschleierter mindestpreis. Dafür gibt es ausreichend möglichkeiten.
Zudem wird, wie gesagt, damit auch praktisch das rückgaberecht ausgehebelt, denn die liefer-versandkosten sind auf jeden fall weg. Die paar euro zurückbekommen, um dann auch noch die rücksendekosten tragen zu müssen, das wird wohl keiner ernsthaft erwägen. Das ist wohl rechtlich nicht unzulässig, aber wohl vielen nicht vor dem ernstfall klar. Klingt für mich unzweideutig nach nepp. Genau so, wie die versteigerung von originalverpackung ohne inhalt. Steht ja alles genau im artikeltext und wer sorgfältig genug liest, wird nicht darauf hereinfallen, die wirkliche absicht dahinter ist aber wohl alles andere als lauter.
Aber das zieht dann auch höhere ebay Gebühren nach sich, und es ist doch klar, auf wen die vom Händler dann wieder umgelegt werden müssen.
Dann wird der mindestpreis eben um genau diesen betrag angehoben und fertig. Ebay sollte die (minimalen) versandkosten so aufkommensneutral wie nur gierhals-möglich in die gebührenkalkulation mit einbeziehen (sowie diese zur sicherheit auch mit anzeigen) und dann wäre das schon wieder ein kritikpunkt weniger.
Logisch, dass der gesamtpreis der gesamtpreis ist und dass die ebay-gebühren schlussendlich der käufer tragen muss, aber zum einen ist ebay wohl kaum so ahnungslos, diese masche nicht zu beachten und zum anderen wirkt sich die reaktion dann bei den nicht skrupellosen verkäufern negativ aus.
mr.escape