Hallo ! Mein Kumpel hat bei einem eBay-Platinum-Powerseller eine Latte von Krimskrams (14x Artikel von 1,00 -5,99€)gekauft. Mir war der vorher schon mal aufgefallen und so kamen wir im Gespräch zufällig darauf zu sprechen. Die bestimmt legale Abzocke (ich nenns trotzdem so) bezieht sich auf "nicht kombinierten Versand", also jeder Artikel kostet separat Verpackung und Porto a 5,95€. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, es steht klar im Wust an Versandbedingungen, etc. Mein Kumpel konnte (und kann) sich das nicht vorstellen, aber langsam dämmerts ihm, 14xWare a 1-5€ plus 14x Versand a 5,95€. Ich weiss schon, "wer lesen kann...".
Frage: Fernmeldeabsatzgesetz, Storno. Die Sachen sind zum Teil ersteigert und zum Teil via Sofortkauf. Ersteigert denke ich mal, geht nix. Aber lässt sich der Sofortkauf von eBay auf die Stornomöglichkeit anwenden ? Da wäre wenigstens ein Teil Geld gerettet. Mistgeier, elende ! Ach ja, für die eBay-Interessenten unter Euch, es handelt sich um eBaynamen gogomarket bzw. eine Fa. ebest24, eingetragen in Hongkong. Für Interessierte hab ich den entsprechenden Text kopiert. Ist schon klar angegeben. Ich will meinem Kumpel auch nur ein paar Euronen sparen, Hohn und Spott hat er schon genug. Als Hartz4ler tut das Geld weh.
>> Bitte beachten Sie, Wir bieten keinen kombinierten Versand an. Jeder Artikel werden automatisch separate verpackt und geschickt. Deswegen werden das Porto und die Postversicherung für jeden Artikel einzeln abgerechnet. Es bedeutet, wenn Sie zwei Artikel kaufen, müssen das Porto und die Postversicherung zweimal von Ihnen belastet werden.
Gibts vielleicht irgendeine "Rettung" ? Bestellung datiert v. 3.11.
Danke
Alibaba
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Bei einem gewerblichen Händler gibt es in Deutschland im Versandhandel immer ein 14tägiges Rückgaberecht. Dabei ist es egal, ob die Ware ersteigert oder durch Sofortkauf erworben wurde. Das Rückgaberecht kann auch nicht ausgeschlossen werden.
Hier handelt es sich eindeutig um einen gewerblichen Händler, allerdings aus dem Ausland. Ob das Rückgaberecht auch hier greift, weiß ich nicht. Vermutlich ist der ausländische Händler aber nicht an deutsche Gesetze gebunden und somit nicht verpflichtet, ein Rückgaberecht einzuräumen.
Zur Sache mit den Möbeln: Ich halte eine derartige Preisgestaltung für sittenwidrig. Zu welchem Preis die Ware eingestellt wird, interessiert überhaupt nicht. Daß aber Versandkosten so erheblich über den wahren Kosten erhoben werden, hat nichts mehr mit freier Preisgestaltung zu tun und ist m.E. auch von ebay verboten.
Gruß
hundertneunundneunzig