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Prepaid-Guthaben für Handys dürfen nicht verfallen

Redaktion / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

Millionen Handy-Nutzer verwenden Prepaid-Karten, auf die Guthaben aufgeladen werden kann, weil die anfallenden Kosten dann eine überschaubare Sache sind. Fast alle Prepaid-Anbieter haben im Kleingedruckten ihrer Verträge allerdings Gemeinheiten vergraben. Beispielsweise, dass das Guthaben einer Karte verfällt, wenn die Karte nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums aufgebraucht oder nachgeladen wird.

Mit dieser Masche ist jetzt Schluss. Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass ein Verfall von Guthaben auf Prepaid-Karten unzulässig ist. Auch der Verfall von Restguthaben bei Vertragskündigung ist nicht rechtens. Im Prozess ging es nur um den Handyanbieter O2, der eine entsprechende Verfallsklausel in seinen Verträgen hat.

Das Oberlandesgericht fordert mit seiner Entscheidung allerdings auch alle anderen Prepaid-Anbieter auf, die neue Rechtslage zu akzeptieren und ihre Verträge umgehend zu überarbeiten.

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und sogar ohne sim -=[AsH]=-
geraldos Firebolt „Nun, ich erinnere mich noch ganz genau, das für D2 damals die Karten 25 DM und...“
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@ Olaf,

Dafür zahlt man aber entweder die Grundgebühr oder die Simkarte.
Die Simkarte selbst rein vom Material u. der Produktion her ist ja eher ein Pfennigsartikel.
Der Rest wie schon erwähnt teilweise über die Anrufe.

Die Telekom mit ihrer hohen Bereitstellungsgebühr des Festanschluß hat ja mittlerweile ordentlich Konkurrenz bekommen.
Ich bezahle für meinen Festnetzanschluß z. Zt. nur 5€/Monat bei gleichzeitig günstigen Gebühren von 1Cent/Ortsgespräch und 2Cent/Ferngespräch (rund um die Uhr), geht also auch anders.

greetz geraldos

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