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Prepaid-Guthaben für Handys dürfen nicht verfallen

Redaktion / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

Millionen Handy-Nutzer verwenden Prepaid-Karten, auf die Guthaben aufgeladen werden kann, weil die anfallenden Kosten dann eine überschaubare Sache sind. Fast alle Prepaid-Anbieter haben im Kleingedruckten ihrer Verträge allerdings Gemeinheiten vergraben. Beispielsweise, dass das Guthaben einer Karte verfällt, wenn die Karte nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums aufgebraucht oder nachgeladen wird.

Mit dieser Masche ist jetzt Schluss. Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass ein Verfall von Guthaben auf Prepaid-Karten unzulässig ist. Auch der Verfall von Restguthaben bei Vertragskündigung ist nicht rechtens. Im Prozess ging es nur um den Handyanbieter O2, der eine entsprechende Verfallsklausel in seinen Verträgen hat.

Das Oberlandesgericht fordert mit seiner Entscheidung allerdings auch alle anderen Prepaid-Anbieter auf, die neue Rechtslage zu akzeptieren und ihre Verträge umgehend zu überarbeiten.

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Olaf19 Redaktion „Prepaid-Guthaben für Handys dürfen nicht verfallen“
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Hmm, also bei meinem d2-Vodafone-Nokia-3330 ist es gerade umgekehrt: Durch das Aufladen der Karte, z.B. mit 15 €, verlängert sich der Vertrag automatisch um eineinviertel Jahre... sollten die 15 € in der ewig langen Zeit immer noch nicht abtelefoniert sein, scheint der Besitzer eh kein Interesse mehr an seinem Mobiltelefon zu haben. IMHO ist so etwas Peanuts und kein Grund, die ohnehin überlastete Justiz weiter überzubeschäftigen.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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und sogar ohne sim -=[AsH]=-