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Prepaid-Guthaben für Handys dürfen nicht verfallen

Redaktion / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

Millionen Handy-Nutzer verwenden Prepaid-Karten, auf die Guthaben aufgeladen werden kann, weil die anfallenden Kosten dann eine überschaubare Sache sind. Fast alle Prepaid-Anbieter haben im Kleingedruckten ihrer Verträge allerdings Gemeinheiten vergraben. Beispielsweise, dass das Guthaben einer Karte verfällt, wenn die Karte nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums aufgebraucht oder nachgeladen wird.

Mit dieser Masche ist jetzt Schluss. Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass ein Verfall von Guthaben auf Prepaid-Karten unzulässig ist. Auch der Verfall von Restguthaben bei Vertragskündigung ist nicht rechtens. Im Prozess ging es nur um den Handyanbieter O2, der eine entsprechende Verfallsklausel in seinen Verträgen hat.

Das Oberlandesgericht fordert mit seiner Entscheidung allerdings auch alle anderen Prepaid-Anbieter auf, die neue Rechtslage zu akzeptieren und ihre Verträge umgehend zu überarbeiten.

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winnigorny1 Redaktion „Prepaid-Guthaben für Handys dürfen nicht verfallen“
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Ja, das ist, soweit ich weiß, rechtskräftig. Aber die Handy-Leute lassen sich immer schnell etwas Neues einfallen.

Die Genies von E-plus haben jetzt einen neuen Trick. - Wenn man nach einem Jahr keine neue Karte anmeldet, verliert man zwar nicht sein Restguthaben, dafür aber seine Rufnummer!

Damit ist für viele (vor allem für Leute, die das Handy geschäftlich nutzen) das Urteil uninteressant, weil sie für eine neue Nummer dann z. B. komplett alle Geschäftspapiere wegwerfen und neu drucken lassen müssen. - Im Zweifelsfall ein sehr teures Unterfangen.

Ich habe mich darüber auch schon ärgern müssen. - Ich bekam nämlich von E-plus eine SMS:

"Kaufen Sie schnell....... - sonst verfällt Ihre Telefonnummer!!"

Hei, diese Cleverles!!!

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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und sogar ohne sim -=[AsH]=-