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Prepaid-Guthaben für Handys dürfen nicht verfallen

Redaktion / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

Millionen Handy-Nutzer verwenden Prepaid-Karten, auf die Guthaben aufgeladen werden kann, weil die anfallenden Kosten dann eine überschaubare Sache sind. Fast alle Prepaid-Anbieter haben im Kleingedruckten ihrer Verträge allerdings Gemeinheiten vergraben. Beispielsweise, dass das Guthaben einer Karte verfällt, wenn die Karte nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums aufgebraucht oder nachgeladen wird.

Mit dieser Masche ist jetzt Schluss. Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass ein Verfall von Guthaben auf Prepaid-Karten unzulässig ist. Auch der Verfall von Restguthaben bei Vertragskündigung ist nicht rechtens. Im Prozess ging es nur um den Handyanbieter O2, der eine entsprechende Verfallsklausel in seinen Verträgen hat.

Das Oberlandesgericht fordert mit seiner Entscheidung allerdings auch alle anderen Prepaid-Anbieter auf, die neue Rechtslage zu akzeptieren und ihre Verträge umgehend zu überarbeiten.

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und sogar ohne sim -=[AsH]=-
ThomasW Firebolt „Ich hatte 6 Jahre meine Call Ya Nummer gehabt und habe immer mit 25 Euro...“
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Man ist erreichbar. Der der angerufen hat - BEZAHLT dafür. Die herstellung einer verbindung seitens des Anrufers entschädigt für entstandene Kosten seitens aller Anbieter. Die Erreichbarkeit aller ist damit schon abgegolten. D.h. wenn die Unternehmen die Beträge streichen und auf 0 setzen, haben sie noch lange keine Leistung erbracht. Sonst müsste ich ja auch für meinen briefkasten zahlen, denn der macht mich erreichbar für Post, der Postboote will bezahlt werden und und und. Aber auch dies ist mit dem porto des Briefes abgegolten!!!
Von daher ist das urteil gut und rechtsgültig. Meine Verwandten haben z.B. ein Handy, dass sie im urlaub erreichbar sind und nicht auf hiesige Telefonzellen sich verlassen müssen. In Deutschland gibt es kaum noch welche.
Ab gesehen davon machen die Unternehmen einen riesigen Gewinn mit den Leuten, die nicht telefonieren.
Rechenbeispiel: ich zahle jemanden 15€ für eine Leistung die ich nie oder erst in Monaten in Anspruch nehme. Das heißt das Unternehmen kann mit diesem geld arbeiten udn anlegen, wie eine Bank mit den Girokonten der Kunden.
Bei 1.000.000 Kunden macht das 15.000.000€ beispielsweise für 6 Monate. Wisst ihr wieviel geld das allein an Zinsen bringt??? Für welche Leistung???
Da ist es nur gerecht wenn das geld, was den unternehmen noch nicht mal gehört - womit sie ohne Abgaben arbeiten können, nicht verfällt.
Ob es sich lohnt eine Karte mit 15€ nie zu vertelefonieren oder nicht - ist für die betrachtung des Oberlandesgerichts egal. Hier wird nicht der Einzelfall, sondern das Prinzip gewertet, ob ein Unternehmen das geld anderer Leute einfach wegnehmen darf.
DIe Bereitstellung der Rufnummer kostet dem Unternehmen nichts, da erstes - dies auch durch die Minutenpreise der Anrufer bezahlt ist und zweitens eine Nummer im Computer nun mal nichts kostet. Der Wert einer 7 stelligen Nummer ist nicht real sondern nur Einbildung.
Gruß Thomas

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