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..wieder mal EBAY ! *g*

dieclaudi / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,


mein Bruder hat sich über Ebay ein Auto ersteigert , und auf der Heimfahrt hab sich nun Mängel eingestellt !


das Auto wurde privat verkauft  ( obwohl ich pers. der Meinung bin,das es sich um einen "gewerblichen" handelt - ihr kennt ja den Satz sicherlich auch ......"unter Auschluß jeglicher Gewähleistung etc "


was meint Ihr , hat man trotzem noch eine Chance um das Auto wieder zurückzugeben oder sich die Kosten zu teilen ?


 


Claudi a

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1984 ... Mario32
1984 ... Apocalypsedude
Quatsch charlie62
Quatsch Kolti
Quatsch Apocalypsedude
Quatsch Apocalypsedude
Quatsch charlie62
@mario32 charlie62
@charlie62 Mario32
@mario32 charlie62
@charlie62 Mario32
Stimmt @apocalypsedude Mario32
Weiß ich. Apocalypsedude
Weiß ich. charlie62
@dieclaudi charlie62
Mario32 dieclaudi „Hi, irgendwo ,hab ich gelesen ,das ein Gewerblicher sich bei Ebay ,nicht als...“
Optionen
...bedeutet das das er seine Ware ,privat anbieten kann um sich dadurch der Gewährleistung zu entziehen ?


Im Grunde genommen .... JEIN!

Also jemand der gewerblich handelt kann natürlich auch unter gewissen umständen mit sich (als Privatmensch) geschäfte machen.

Bei einer GmbH z.B. müsste der Geschäftsführer von den Gesellschaftern von den Beschränkungen des §181BGB (Insichgeschäft) befreit sein um mit sich als privatmensch geschäfte machen zu dürfen.

Wenn ein geschäftsmann (Günter G. Autohändler,gewerblich) ein Auto an sich selbst "verkauft" (Günter G. Verbraucher) und dieser "Verbrauchs Günter" verkauft sein nunmehr Privateigentum weiter, ist er als Privatmensch berechtigt, die einjährige Gewährleistung auf Gebrauchtwaren auszuschließen.
Aber wie schon in den anderen Bisherigen Postings erwähnt, muss der beschriebene artikel zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges auch so sein wie er beschrieben wurde. Diese zusicherung von eigenschaften ist auch für privat verbindlich!
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