Hallo apocalypesdude,
Ich gehe davon aus das deine Antwort oben sowas wie eine standart antwort von dir ist wenn jemand fragen bezüglich des von dir genannten jeweiligen Gesetz hat.
Die Antwort ist GUT.
Aber in diesem Fall wohl leider nicht anwendbar:
Das Gesetz was du meinst ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und dort drin die Paragraphen zum sogenannten Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Diese wurden vom gesetzgeber hinzugefügt, weil sich das Thema Geschäfte an der Haustür (z.B. Zeitschriftenabo) für die es ja bereits ein Vertrags Widerrufrecht gab, immer mehr auf den elektronischen vertragsabschluß verlagert.
Dieses Fernabsatzgesetz bezieht sich aber nur auf vertragsarten die AUSSCHLIESSLICH mit Hilfe von Fernkomunikationsmitteln (so stehts im Gesetz) abgesclossen wurden.
Also ist dein Hinweis im Grunde genommen sehr richtig. Wenn ich bei ebay was kaufe, kann ich den Kaufvertrag rückgängig machen. Der hinweis eines generften verkäufers, das das Widerrufsrecht bei Auktionen nicht gilt, ist irrelevant, weil ebay keine auktion ist. (aber da gab es auch von kleineren Dorfgerichten schon andere Urteile. Ein Grundsatzurteil zum STatus ob ebay auktion ist oder nciht steht meines wissens nach noch aus).
In diesem Speziellen Fall, wo der Poster ja schreibt das auto währe persönlich abgeholt worden, sieht die sache evtl aber ganz anders aus:
Es hat (leider) in dem Fall jawohl eine (nicht vermeidbare) direkte begegnung des verkäufers mit dem Käufer gegeben. Und wenn sich der Verkäufer querstellt, braucht er sich nur darauf zu berufen, das der vertrag vor ort persönlich abgeschlossen wurde. Dann greift zumindestens der BGB-bereich des 14 Tägigen Widerrufrechtes nicht. Allerdings wird es jawohl einen Kaufvertrag (schriftlich) geben, in dem der verkaufte GEgenstand beschrieben ist. und wenn dort eigenschaften des Autos aufgeführt sind, haftet der Verkäufer auch für die richtigkeit dieser angaben. Wenn der Wagen als unfallfrei verkauft wurde und es stellt sich raus der hatte doch einen, fehlen zugesicherte eigenschaften und daher ist der vertrag dann anfechtbar. Steht jedoch nicht drin, das der Wagen fehlerfrei und voll funktionstüchtig ist, hat dieser Käufer ganz ganz schlechte Karten wenns vor Gericht geht.
Das nur zur allgemeinen kurzen erläuterung des Widerrufrechtes bei Fernabsatzverträgen.