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..wieder mal EBAY ! *g*

dieclaudi / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,


mein Bruder hat sich über Ebay ein Auto ersteigert , und auf der Heimfahrt hab sich nun Mängel eingestellt !


das Auto wurde privat verkauft  ( obwohl ich pers. der Meinung bin,das es sich um einen "gewerblichen" handelt - ihr kennt ja den Satz sicherlich auch ......"unter Auschluß jeglicher Gewähleistung etc "


was meint Ihr , hat man trotzem noch eine Chance um das Auto wieder zurückzugeben oder sich die Kosten zu teilen ?


 


Claudi a

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1984 ... Mario32
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Quatsch charlie62
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Mario32 charlie62 „@mario32“
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Stimmt genau, warum hast du es dann in diesem Fall nicht bleiben lassen!

So gibt es z.B. beim Kauf bei einer privaten Person kein Widerrufsrecht.
Auch das stimmt genau, aber das wurde von mir auch nicht behauptet.

Lies erst mal das hier durch, bevor du weiteren Unsinn schreibst.

Haalloo,
wo habe ich Unsinn geschrieben (von interpunktion und syntax mal abgesehen)?
wo habe ich etwas von widerrufsrecht von Privat an Privat gesagt. Ich habe die Begriffe Verkäufer und Käufer benutzt.

Ich weise allgemein auf die Paragraphen des Widerrufsrechtes zuerst bei Haustür- und danach bezüglich Fernabsatzverträge hin.

Ich zitiere jetzt mal kurz für dich:

§312 BGB Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher...

§312b Fernabsatzverträge sind verträge...zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher...

§312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen.

Vielleicht währe es besser, wenn DU erst mal das hier lesen solltest, bevor du behauptest das andere Unsinn posten.

Unabhängig davon, es gibt auch schon Urteile, das ein "verbraucher" der sagt, er verkauft von Privat und hat z.B. 10 Artikel in 6 Monaten verkauft, vom Richter als "Unternehmer" im Sinne des Gesetzes eingestuft wurde.

Nix für Ungut:
Wissen ist charlie62 Theorie und Murks seine Praxis ;-)
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