Off Topic 20.597 Themen, 228.919 Beiträge

..wieder mal EBAY ! *g*

dieclaudi / 22 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,


mein Bruder hat sich über Ebay ein Auto ersteigert , und auf der Heimfahrt hab sich nun Mängel eingestellt !


das Auto wurde privat verkauft  ( obwohl ich pers. der Meinung bin,das es sich um einen "gewerblichen" handelt - ihr kennt ja den Satz sicherlich auch ......"unter Auschluß jeglicher Gewähleistung etc "


was meint Ihr , hat man trotzem noch eine Chance um das Auto wieder zurückzugeben oder sich die Kosten zu teilen ?


 


Claudi a

bei Antwort benachrichtigen
schnaffke dieclaudi „..wieder mal EBAY ! *g*“
Optionen

Hallo, ein paar mehr Fakten wären schon hilfreich, allerdings denke ich, dass Nickles da nicht so ganz die richtige Adresse ist, um sowas zu klären. Da ist doch zunächst mal der Austausch zwischen Käufer und Verkäufer wichtig, dann die "SichSchlauMachung" bei Ebay, und wenn alles nichts hilft, der Rechtsanwalt.
Also erst mal den Kontakt zum Verkäufer suchen, ob man sich nicht irgendwie einigen kann. Wenn das nicht klappt, muß man halt die Tretmühle "Ebay, Rechtsanwalt" lostreten.
Autos bei Ebay sind immer ein Problem, weil Mängel geschickt verschwiegen werden können. Es sei denn, du hast die Möglichkeit, dir das Fahrzeug vorher eingehend anzuschauen, bzw. von jemandem, der davon Ahnung hat, das Fahrzeug eingehend untersuchen zu lassen. Das ist aber meistens nicht der Fall. Ein örtlicher Gebrauchtwagenhändler wäre da sicher die bessere Wahl.
Rechtsberatung kann hier jedenfalls nicht erfolgen.

bei Antwort benachrichtigen
Apocalypsedude dieclaudi „..wieder mal EBAY ! *g*“
Optionen

Egal was der Verkäufer dir erzählt, nach geltendem deutschen Recht muss er die Ware auf Wunsch des Käufers innerhalb von 2 Wochen ab Kaufdatum wieder zurücknehmen und dir den Kaufpreis zurückerstatten.(Punkt)Dieser Satz mit Ausschluß der Gewährleistung ist sozusagen irreführend und hat nichts zu sagen. Nichtsdestotrotz verwende ich ihn z.B. auch bei meinen Auktionen - n´ paar doofe finden sich schon 3;-)

Schreibt dem Kerl ne Mail, und droht ihm mal´n bissel mit Rechtsanwalt und bezieht euch auf das jeweilige Gesetz (ich habs nich wortwörtlich im Kopf).

Your shell is hollow, so am I.The rest will follow, so will I.
bei Antwort benachrichtigen
Mario32 Apocalypsedude „Egal was der Verkäufer dir erzählt, nach geltendem deutschen Recht muss er die...“
Optionen
Wenn sie ein Bild von der Zukunft haben wollen, dann.....


..nehmen Sie einfach dieses! :-)

bei Antwort benachrichtigen
Apocalypsedude Mario32 „1984 ...“
Optionen

Schön, dass dir meine Sig gefällt . . . .
Wie auch immer ich das zu interpretieren mag.

Vielleicht hätte ich eine etwas längere Textstelle nehmen sollen.

Your shell is hollow, so am I.The rest will follow, so will I.
bei Antwort benachrichtigen
charlie62 Apocalypsedude „Egal was der Verkäufer dir erzählt, nach geltendem deutschen Recht muss er die...“
Optionen
Nichtsdestotrotz verwende ich ihn z.B. auch bei meinen Auktionen - n´ paar doofe finden sich schon 3;-)

Bei dem Quatsch den du geschrieben hast, fragt sich schon wer hier der Doofe ist.

Lies erst mal das hier.





Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
bei Antwort benachrichtigen
Kolti charlie62 „Quatsch“
Optionen
Schreibt dem Kerl ne Mail, und droht ihm mal´n bissel mit Rechtsanwalt und bezieht euch auf das jeweilige Gesetz (ich habs nich wortwörtlich im Kopf).

Und wahrscheinlich noch viel weniger.
bei Antwort benachrichtigen
Apocalypsedude Kolti „Quatsch“
Optionen

Juhuu, ich habe ein vernünftiges Posting verfasst.
Applaus für Kolti.

Your shell is hollow, so am I.The rest will follow, so will I.
bei Antwort benachrichtigen
Apocalypsedude charlie62 „Quatsch“
Optionen
Beim sogenannten "Verbrauchsgüterkauf" hat der Verkäufer (also der Händler) eine erweiterte Sachmängelhaftung im Vergleich zum privaten Verkauf: die Verjährungsfrist Deines Anspruchs auf Mängelfreiheit von 24 Monaten (§ 438 I Nr. 3 BGB) kann von ihm nicht (bei Neuwaren) bzw. nur um ein Jahr (bei Gebrauchtwaren) gekürzt werden.

Auch hier muß der Verkäufer in jedem Fall für arglistig verschwiegene Mängel zwei Jahren haften (§ 444 BGB).


Think before you speak.

Ist aus deinem Link. Wenn die Karre kurz nach Verkauf "auseinanderfällt" ist das meines Erachtens arlistige Täuschung.(Punkt)
Your shell is hollow, so am I.The rest will follow, so will I.
bei Antwort benachrichtigen
charlie62 Apocalypsedude „Quatsch“
Optionen

Wieso Verbrauchsgüterkauf?

Der TE sagt, der Verkäufer bezeichne sich als Privatperson. Ob dies stimmt oder nicht, entscheidet nicht der Käufer sondern der Richter.

Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
bei Antwort benachrichtigen
Mario32 dieclaudi „..wieder mal EBAY ! *g*“
Optionen

Hallo apocalypesdude,

Ich gehe davon aus das deine Antwort oben sowas wie eine standart antwort von dir ist wenn jemand fragen bezüglich des von dir genannten jeweiligen Gesetz hat.

Die Antwort ist GUT.

Aber in diesem Fall wohl leider nicht anwendbar:
Das Gesetz was du meinst ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und dort drin die Paragraphen zum sogenannten Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Diese wurden vom gesetzgeber hinzugefügt, weil sich das Thema Geschäfte an der Haustür (z.B. Zeitschriftenabo) für die es ja bereits ein Vertrags Widerrufrecht gab, immer mehr auf den elektronischen vertragsabschluß verlagert.
Dieses Fernabsatzgesetz bezieht sich aber nur auf vertragsarten die AUSSCHLIESSLICH mit Hilfe von Fernkomunikationsmitteln (so stehts im Gesetz) abgesclossen wurden.
Also ist dein Hinweis im Grunde genommen sehr richtig. Wenn ich bei ebay was kaufe, kann ich den Kaufvertrag rückgängig machen. Der hinweis eines generften verkäufers, das das Widerrufsrecht bei Auktionen nicht gilt, ist irrelevant, weil ebay keine auktion ist. (aber da gab es auch von kleineren Dorfgerichten schon andere Urteile. Ein Grundsatzurteil zum STatus ob ebay auktion ist oder nciht steht meines wissens nach noch aus).

In diesem Speziellen Fall, wo der Poster ja schreibt das auto währe persönlich abgeholt worden, sieht die sache evtl aber ganz anders aus:
Es hat (leider) in dem Fall jawohl eine (nicht vermeidbare) direkte begegnung des verkäufers mit dem Käufer gegeben. Und wenn sich der Verkäufer querstellt, braucht er sich nur darauf zu berufen, das der vertrag vor ort persönlich abgeschlossen wurde. Dann greift zumindestens der BGB-bereich des 14 Tägigen Widerrufrechtes nicht. Allerdings wird es jawohl einen Kaufvertrag (schriftlich) geben, in dem der verkaufte GEgenstand beschrieben ist. und wenn dort eigenschaften des Autos aufgeführt sind, haftet der Verkäufer auch für die richtigkeit dieser angaben. Wenn der Wagen als unfallfrei verkauft wurde und es stellt sich raus der hatte doch einen, fehlen zugesicherte eigenschaften und daher ist der vertrag dann anfechtbar. Steht jedoch nicht drin, das der Wagen fehlerfrei und voll funktionstüchtig ist, hat dieser Käufer ganz ganz schlechte Karten wenns vor Gericht geht.

Das nur zur allgemeinen kurzen erläuterung des Widerrufrechtes bei Fernabsatzverträgen.


bei Antwort benachrichtigen
charlie62 Mario32 „Hallo apocalypesdude, Ich gehe davon aus das deine Antwort oben sowas wie eine...“
Optionen

Man muss nicht zu jedem Thema posten - vor allem wenn man keinen Plan davon hat.

So gibt es z.B. beim Kauf bei einer privaten Person kein Widerrufsrecht.

Lies erst mal das hier durch, bevor du weiteren Unsinn schreibst.

Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
bei Antwort benachrichtigen
Mario32 charlie62 „@mario32“
Optionen

Stimmt genau, warum hast du es dann in diesem Fall nicht bleiben lassen!

So gibt es z.B. beim Kauf bei einer privaten Person kein Widerrufsrecht.
Auch das stimmt genau, aber das wurde von mir auch nicht behauptet.

Lies erst mal das hier durch, bevor du weiteren Unsinn schreibst.

Haalloo,
wo habe ich Unsinn geschrieben (von interpunktion und syntax mal abgesehen)?
wo habe ich etwas von widerrufsrecht von Privat an Privat gesagt. Ich habe die Begriffe Verkäufer und Käufer benutzt.

Ich weise allgemein auf die Paragraphen des Widerrufsrechtes zuerst bei Haustür- und danach bezüglich Fernabsatzverträge hin.

Ich zitiere jetzt mal kurz für dich:

§312 BGB Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher...

§312b Fernabsatzverträge sind verträge...zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher...

§312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen.

Vielleicht währe es besser, wenn DU erst mal das hier lesen solltest, bevor du behauptest das andere Unsinn posten.

Unabhängig davon, es gibt auch schon Urteile, das ein "verbraucher" der sagt, er verkauft von Privat und hat z.B. 10 Artikel in 6 Monaten verkauft, vom Richter als "Unternehmer" im Sinne des Gesetzes eingestuft wurde.

Nix für Ungut:
Wissen ist charlie62 Theorie und Murks seine Praxis ;-)
bei Antwort benachrichtigen
charlie62 Mario32 „@charlie62“
Optionen

Der TE sagt, der Verkäufer bezeichne sich als Privatperson. Ob dies stimmt oder nicht, entscheidet nicht der Käufer sondern der Richter.

Anscheinend weißt du nicht mehr recht, was du geschrieben hast.

Die Antwort ist GUT. Falsch.color>

Wenn ich bei ebay was kaufe, kann ich den Kaufvertrag rückgängig machen. Falsch.color>

In diesem Speziellen Fall, wo der Poster ja schreibt das auto währe persönlich abgeholt worden, sieht die sache evtl aber ganz anders aus:
Es hat (leider) in dem Fall jawohl eine (nicht vermeidbare) direkte begegnung des verkäufers mit dem Käufer gegeben. Und wenn sich der Verkäufer querstellt, braucht er sich nur darauf zu berufen, das der vertrag vor ort persönlich abgeschlossen wurde. Dann greift zumindestens der BGB-bereich des 14 Tägigen Widerrufrechtes nicht.
Falsch. Bereits mit der Ersteigerung wurde ein Kaufvertrag geschlossen. Ob die Ware persönlich abgeholt wird ist unerheblich.color>

Eigene Fehler zuzugeben ist eine Charaktereigenschaft, welche dir leider fehlt.

Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
bei Antwort benachrichtigen
Mario32 charlie62 „@mario32“
Optionen

Wenn du es sagt.... hast du das BGB wohl doch nicht gelesen!

Aber wie singt Xavier Naidoo so schön: Es sei am besten jeder froh mit dem was er weiß und mit dem was er glaubt!

In diesem Sinne EOC in this Thread!

bei Antwort benachrichtigen
Apocalypsedude Mario32 „Hallo apocalypesdude, Ich gehe davon aus das deine Antwort oben sowas wie eine...“
Optionen

Mario, danke für die Blumen.

Scheint ja so als ob diejenigen,die hier regelmäßig angemotzt werden, doch ganz vernünftig wären(Ausnahmen bestätigen die Regel).


ABER: Wenn du mich fragst, kommt der Vertrag zustande, wenn das Gebot abgegeben wird, und nicht wenn Käufer und Verkäufer sich "persönlich" treffen. Bei den meisten Ebay-Auktionen ist das nämlich nicht der Fall.

B.T.W. - ich letztens über E-gay 2 hornalte Prozzis ersteigert (486/80 und Pentium 66), nur so aus Spass - die hab ich persönlich abgeholt(hier in Leipzig) - und der 486er hat nicht gefunzt.

Mach ich deshalb Aufstand? Wegen 2 €?

Okay - bei nem Auto ist das was anderes, aber da muss ich das Risiko schon tragen. Gibt ja auch geügend Leute die beim Gebrauchtwagenhändler vor Ort auf die Fresse geflogen sind.

Your shell is hollow, so am I.The rest will follow, so will I.
bei Antwort benachrichtigen
Mario32 Apocalypsedude „Mario, danke für die Blumen. Scheint ja so als ob diejenigen,die hier...“
Optionen
ABER: Wenn du mich fragst, kommt der Vertrag zustande, wenn das Gebot abgegeben wird, und nicht wenn Käufer und Verkäufer sich "persönlich" treffen. Bei den meisten Ebay-Auktionen ist das nämlich nicht der Fall.

Das ist richtig, der Kaufvertrag kommt tatsächlich schon vorher zustande.
Mein Hinweis auf vor ort, war ja auch deshalb, weil wenn der Typ unternehmerisch tätig ist, würde ja eben dadurch das Fernabsatzgesetz mit dem Widerrufsrecht greifen. Und der "unseriöse" Händler würde natürlich versuchen dieses Widrrufsrecht dadurch auszuhebeln das er sagt, nee der Vertrag so wie er JETZT geschlossen ist wurde erst hier vor Ort abgeschlossen.


bei Antwort benachrichtigen
Apocalypsedude Mario32 „Stimmt @apocalypsedude“
Optionen

Na jetzt aber ab ins Bett.

Ich hoffe mal das sich hier vielleicht nochmal Leutz melden die richtigen Plan davon haben, statt blos FAQs zu zitieren.

Ich glaub ich werd´ mal ne Freundin befragen, die studiert Jura.

P.S.: Beleidsbekundungen diesbezüglich an mich. Wird zuverlässig weitergeleitet.

Your shell is hollow, so am I.The rest will follow, so will I.
bei Antwort benachrichtigen
charlie62 Apocalypsedude „Weiß ich.“
Optionen
Ich glaub ich werd´ mal ne Freundin befragen, die studiert Jura.

Kennst du keinen Richter? Nur Studenten mit Halbwissen.?
Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
bei Antwort benachrichtigen
charlie62 dieclaudi „..wieder mal EBAY ! *g*“
Optionen
Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
bei Antwort benachrichtigen
dieclaudi Nachtrag zu: „..wieder mal EBAY ! *g*“
Optionen

Hi,

irgendwo ,hab ich gelesen ,das ein Gewerblicher sich bei Ebay ,nicht als Gewerblicher outen muß !

* bedeutet das das er seine Ware ,privat anbieten kann um sich dadurch der Gewährleistung zu entziehen ?


Gruß

Claudi a

bei Antwort benachrichtigen
Mario32 dieclaudi „Hi, irgendwo ,hab ich gelesen ,das ein Gewerblicher sich bei Ebay ,nicht als...“
Optionen
...bedeutet das das er seine Ware ,privat anbieten kann um sich dadurch der Gewährleistung zu entziehen ?


Im Grunde genommen .... JEIN!

Also jemand der gewerblich handelt kann natürlich auch unter gewissen umständen mit sich (als Privatmensch) geschäfte machen.

Bei einer GmbH z.B. müsste der Geschäftsführer von den Gesellschaftern von den Beschränkungen des §181BGB (Insichgeschäft) befreit sein um mit sich als privatmensch geschäfte machen zu dürfen.

Wenn ein geschäftsmann (Günter G. Autohändler,gewerblich) ein Auto an sich selbst "verkauft" (Günter G. Verbraucher) und dieser "Verbrauchs Günter" verkauft sein nunmehr Privateigentum weiter, ist er als Privatmensch berechtigt, die einjährige Gewährleistung auf Gebrauchtwaren auszuschließen.
Aber wie schon in den anderen Bisherigen Postings erwähnt, muss der beschriebene artikel zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges auch so sein wie er beschrieben wurde. Diese zusicherung von eigenschaften ist auch für privat verbindlich!
bei Antwort benachrichtigen
dieclaudi Mario32 „...bedeutet das das er seine Ware ,privat anbieten kann um sich dadurch der...“
Optionen

Hi,

danke für die Auskunft !!

hab mir mal interesserhalber den Verkäufer bei Ebay angeguggt, der bzw. SIE ,scheint ja nur mit Autoeratzteilen bzw. Zubehör zu handeln !

und komischwerweise ,war das Auto auch nicht auf Sie zugelassen und die anderen gebrauchten ,bestimmt auch nicht !

Naja, mal sehen was der Anwalt sagt !

Gruß

Claudi a

bei Antwort benachrichtigen