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..wieder mal EBAY ! *g*

dieclaudi / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,


mein Bruder hat sich über Ebay ein Auto ersteigert , und auf der Heimfahrt hab sich nun Mängel eingestellt !


das Auto wurde privat verkauft  ( obwohl ich pers. der Meinung bin,das es sich um einen "gewerblichen" handelt - ihr kennt ja den Satz sicherlich auch ......"unter Auschluß jeglicher Gewähleistung etc "


was meint Ihr , hat man trotzem noch eine Chance um das Auto wieder zurückzugeben oder sich die Kosten zu teilen ?


 


Claudi a

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1984 ... Mario32
1984 ... Apocalypsedude
Quatsch charlie62
Quatsch Kolti
Quatsch Apocalypsedude
Apocalypsedude charlie62 „Quatsch“
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Beim sogenannten "Verbrauchsgüterkauf" hat der Verkäufer (also der Händler) eine erweiterte Sachmängelhaftung im Vergleich zum privaten Verkauf: die Verjährungsfrist Deines Anspruchs auf Mängelfreiheit von 24 Monaten (§ 438 I Nr. 3 BGB) kann von ihm nicht (bei Neuwaren) bzw. nur um ein Jahr (bei Gebrauchtwaren) gekürzt werden.

Auch hier muß der Verkäufer in jedem Fall für arglistig verschwiegene Mängel zwei Jahren haften (§ 444 BGB).


Think before you speak.

Ist aus deinem Link. Wenn die Karre kurz nach Verkauf "auseinanderfällt" ist das meines Erachtens arlistige Täuschung.(Punkt)
Your shell is hollow, so am I.The rest will follow, so will I.
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Quatsch charlie62
@mario32 charlie62
@charlie62 Mario32
@mario32 charlie62
@charlie62 Mario32
Stimmt @apocalypsedude Mario32
Weiß ich. Apocalypsedude
Weiß ich. charlie62
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