Der TE sagt, der Verkäufer bezeichne sich als Privatperson. Ob dies stimmt oder nicht, entscheidet nicht der Käufer sondern der Richter.
Anscheinend weißt du nicht mehr recht, was du geschrieben hast.
Die Antwort ist GUT. Falsch.color>
Wenn ich bei ebay was kaufe, kann ich den Kaufvertrag rückgängig machen. Falsch.color>
In diesem Speziellen Fall, wo der Poster ja schreibt das auto währe persönlich abgeholt worden, sieht die sache evtl aber ganz anders aus:
Es hat (leider) in dem Fall jawohl eine (nicht vermeidbare) direkte begegnung des verkäufers mit dem Käufer gegeben. Und wenn sich der Verkäufer querstellt, braucht er sich nur darauf zu berufen, das der vertrag vor ort persönlich abgeschlossen wurde. Dann greift zumindestens der BGB-bereich des 14 Tägigen Widerrufrechtes nicht. Falsch. Bereits mit der Ersteigerung wurde ein Kaufvertrag geschlossen. Ob die Ware persönlich abgeholt wird ist unerheblich.color>
Eigene Fehler zuzugeben ist eine Charaktereigenschaft, welche dir leider fehlt.