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..wieder mal EBAY ! *g*

dieclaudi / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,


mein Bruder hat sich über Ebay ein Auto ersteigert , und auf der Heimfahrt hab sich nun Mängel eingestellt !


das Auto wurde privat verkauft  ( obwohl ich pers. der Meinung bin,das es sich um einen "gewerblichen" handelt - ihr kennt ja den Satz sicherlich auch ......"unter Auschluß jeglicher Gewähleistung etc "


was meint Ihr , hat man trotzem noch eine Chance um das Auto wieder zurückzugeben oder sich die Kosten zu teilen ?


 


Claudi a

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schnaffke dieclaudi „..wieder mal EBAY ! *g*“
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Hallo, ein paar mehr Fakten wären schon hilfreich, allerdings denke ich, dass Nickles da nicht so ganz die richtige Adresse ist, um sowas zu klären. Da ist doch zunächst mal der Austausch zwischen Käufer und Verkäufer wichtig, dann die "SichSchlauMachung" bei Ebay, und wenn alles nichts hilft, der Rechtsanwalt.
Also erst mal den Kontakt zum Verkäufer suchen, ob man sich nicht irgendwie einigen kann. Wenn das nicht klappt, muß man halt die Tretmühle "Ebay, Rechtsanwalt" lostreten.
Autos bei Ebay sind immer ein Problem, weil Mängel geschickt verschwiegen werden können. Es sei denn, du hast die Möglichkeit, dir das Fahrzeug vorher eingehend anzuschauen, bzw. von jemandem, der davon Ahnung hat, das Fahrzeug eingehend untersuchen zu lassen. Das ist aber meistens nicht der Fall. Ein örtlicher Gebrauchtwagenhändler wäre da sicher die bessere Wahl.
Rechtsberatung kann hier jedenfalls nicht erfolgen.

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