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..wieder mal EBAY ! *g*

dieclaudi / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,


mein Bruder hat sich über Ebay ein Auto ersteigert , und auf der Heimfahrt hab sich nun Mängel eingestellt !


das Auto wurde privat verkauft  ( obwohl ich pers. der Meinung bin,das es sich um einen "gewerblichen" handelt - ihr kennt ja den Satz sicherlich auch ......"unter Auschluß jeglicher Gewähleistung etc "


was meint Ihr , hat man trotzem noch eine Chance um das Auto wieder zurückzugeben oder sich die Kosten zu teilen ?


 


Claudi a

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1984 ... Mario32
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Apocalypsedude Mario32 „Hallo apocalypesdude, Ich gehe davon aus das deine Antwort oben sowas wie eine...“
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Mario, danke für die Blumen.

Scheint ja so als ob diejenigen,die hier regelmäßig angemotzt werden, doch ganz vernünftig wären(Ausnahmen bestätigen die Regel).


ABER: Wenn du mich fragst, kommt der Vertrag zustande, wenn das Gebot abgegeben wird, und nicht wenn Käufer und Verkäufer sich "persönlich" treffen. Bei den meisten Ebay-Auktionen ist das nämlich nicht der Fall.

B.T.W. - ich letztens über E-gay 2 hornalte Prozzis ersteigert (486/80 und Pentium 66), nur so aus Spass - die hab ich persönlich abgeholt(hier in Leipzig) - und der 486er hat nicht gefunzt.

Mach ich deshalb Aufstand? Wegen 2 €?

Okay - bei nem Auto ist das was anderes, aber da muss ich das Risiko schon tragen. Gibt ja auch geügend Leute die beim Gebrauchtwagenhändler vor Ort auf die Fresse geflogen sind.

Your shell is hollow, so am I.The rest will follow, so will I.
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Stimmt @apocalypsedude Mario32
Weiß ich. Apocalypsedude
Weiß ich. charlie62
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