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Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ Gebühren Widerspr

user_323314 / 94 Antworten / Flachansicht Nickles

Schönen guten Morgen!

Ich bekomme heute ins Haus die Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ geflattert. Das beunruhigt mich schon etwas.
Ich hatte in Nov 2014 folgendes Schreiben an die GEZ geschickt.-siehe unten
Am 8.12 habe ich eine Anküdingung der Zwangsvollstreckung bekommen.
Ich habe da angerufen und Fr. Wunsch hat mir zugesichert das der Antrag ruht, da aufgrund meines Briefes die Sachlage erst geprüft wird.

Was sollte ich jetzt am besten tun?

Danke und herzliche Grüße,
Gabriela

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ARD, ZDF, Deutschlandradio 8.11.2014
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden.

Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
Mit freundlichen Grüßen,
Gabriela Normann

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So als möglichen ... fakiauso
fakiauso nettermensch „hallo fakiauso, Falls Du Dir den Querschnitt der GEZ-Beiträge ...“
Optionen
stimmt für mich nicht und so wie ich dies hier verfolge auch für viele andere auch nicht.


Deswegen den Meisten - die sich dann entweder gar nicht oder nur für das Erstellen eines Startpostings hier anmelden und dann gerade einen Beitrag hier reinknallen.

denn die Selbstbediener  wissen ja gar nicht was in wirklichkeit gebraucht wird


Ich denke, die 'wissen' sehr wohl, was gebraucht wird. Was es mit Überschüssen und den nicht sichtbaren Beiträgen bei privaten Medien auf sich hat, erwähnte ich auch schon. Da nähme ich im Vergleich lieber die wie auch immer bezeichnete Bezahlform der ÖR in Kauf.

@tonarno

Frage: wo genau liegt das Problem, ARD ZDF und Co. zu VERSCHLÜSSELN??

Dann kann keiner "schmarotzen" und es gibt ja immer noch genug, die sich den Decoder kaufen MÖCHTEN weil sie ARD und ZDF etc. sehen MÖCHTEN, nicht wahr?


In der damit wegfallenden Möglichkeit des freien Empfangs, siehe Pay-TV?

Von Schmarotzen, Gehirnwäsche und Sehzwang reden und Anderen das Verschlüsseln mit Decoder usw. an die Backe drücken wollen, weil Du es nicht willst? Da kann wie beim Strom/Gas auch die zuständige Stelle kommen und denen, die nicht sehen und hören wollen, die Telefonleitung, das Smartphone und den TV-/Radioanschluss blind machen, das wäre im Interesse der Mehrheit vermutlich die günstigere Lösung und Medienkonsum ist nun mal nicht mehr an die Glotze und das Radio gebunden. Du setzt Dir doch dann auch keinen Filter in den Router, um die Webseiten womöglich noch mit Livestream oder Mediathek der ÖR zu blocken inklusive verlinkter Beiträge auf Youtube und Co. Wo fängst Du an und wo hört es auf?
Muss derjenige Ohrenstöpsel nutzen, der in der Öffenlichkeit ÖR konsumiert, ohne es zu wollen oder kommt dann die Gedankenpolizei und schreibt eine Rechnung? Da sind wir wieder bei obiger Frage: Wenn das Pauschalmodell abgelehnt wird, wie soll im Interesse aller die Gebühr anteilig und gerecht erhoben werden, über´s Finanzamt am Jahresende? Ein Decoder ist bei öffentlich-rechtlichen Sendern irgendwie ausdrücklich keine Lösung.

Was das Verblöden betrifft, so ist es ja wohl Sache jedes Einzelnen, was er sieht und inwieweit er sich das zu eigen macht oder kritisch hinterfragt, das trifft aber auf alle Medien zu. Das Meiste an Beinflussen läuft sowieso auf der Ebene des Unterbewussten, ohne das Du es überhaupt wahrnimmst, aber wem sage ich das...

"Anyone who believes exponential growth can go on forever in a finite world is either a madman or an idiot (or an economist)" - Hellsongs
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