Rundfunkbeitrag Widerstand 206 Themen, 4.190 Beiträge

Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ Gebühren Widerspr

user_323314 / 94 Antworten / Flachansicht Nickles

Schönen guten Morgen!

Ich bekomme heute ins Haus die Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ geflattert. Das beunruhigt mich schon etwas.
Ich hatte in Nov 2014 folgendes Schreiben an die GEZ geschickt.-siehe unten
Am 8.12 habe ich eine Anküdingung der Zwangsvollstreckung bekommen.
Ich habe da angerufen und Fr. Wunsch hat mir zugesichert das der Antrag ruht, da aufgrund meines Briefes die Sachlage erst geprüft wird.

Was sollte ich jetzt am besten tun?

Danke und herzliche Grüße,
Gabriela

*****************************************************************

ARD, ZDF, Deutschlandradio 8.11.2014
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden.

Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
Mit freundlichen Grüßen,
Gabriela Normann

bei Antwort benachrichtigen
tonarno Max Payne „Deine Rechnung stimmt nicht ganz. Klein- und Kleinst unternehmen ...“
Optionen

Danke Max Payne für diese interessanten Einblicke in die Beitragsdetails! Meine ich jetzt ernst, finde ich eine gute und detailierte Argumentation!

Du kennst dich offensichtich gut aus!

Lass uns zugleich auch ein wenig von der haarspaltenden Detail-Analyse ein wenig wegkommen und die Sache im Prinzip sehen:

was macht es für einen Unterschied? Mehrfachzahlung ist und bleibt Mehrfachzahlung! Und zwar definitiv OHNE, dass ich dafür einen breiteren, besseren oder schöneren Rundfunk bekäme.

Der Gegenwert bleibt ein und derselbe, nicht wahr?

100 Gramm Salamiwurst kostet im Handel den Preis, den 100 Gramm Salamiwurst im Handel kostet.

Beim RF ist halt anders, nicht wahr? Da kostet 100 Gramm Salamiwurst halt gelegentlich für den Einen mal das 1,5 ... für den anderen das 2 fache und für den nächsten das nochmehrfache ...!

Für RF-Gesetzgebung: alles kein Problem! Ist in Ordnung! (hauptsache der Rubel rollt!)

2.

ich glaube nicht, dass "ähnliches allerorten" (dein Zitat oben) hier wirklich vergleichbar ist!

a) ist RF-Abgabe eben KEINE Steuer, weil "konkreter Gegenwert vorhanden", (möchte man auch gar nicht so haben, denn das wäre ein wunder Klagepunkt),

b) wenn Volksbad, Schule xy oder Museum z mir sagt, dass ich jetzt für die Möglichkeit der jederzeitlichen Betretung nun 215,- /Jahr extra abzuliefern habe, dann zeigte ich denen ganz genau so den Vogel!

Hier hat man sich selbst und offensichtlich etwas ganz anderes gegönnt!

Die STEUER die ich tatsächlich bezahle (ohne konkreten Gegenwert) passt sich angemessen an mein Einkommen an!

Das tut RF wie schon bekannt: Nicht! Für RF reicht es schon, dass ich nur wohne!

Coole Bemessungsgrundlage, nicht wahr? Irgendwo wohnen muss nämlich jeder irdendwie, nicht?

Ein Allgemeingut wird also durch Steuern finanziert? Ja.

Wie oben erwähnt: RF ist keine Steuer! Jo mei, dann halt ein Beitrag ....!

Mit welchem Recht also wird mir ein "Beitrag" (und zwar obendrein ein saftig teurer und unkündbarer) aufgezwungen??

Warum verschlüsselt der liebe ARD/ZDF sein Progrämmchen denn nicht? Der, der es sehen will (und da gibts ja evtl genug), der kauft sich halt den Decoder dafür und gut ist! Warum geschieht dies nicht so? Haben doch andere auch so gemacht!

Bildung? Gute Unterhaltung? Pflicht? Allgemeingut dieser Art?

Guten morgen ÖRR! Schon bemerkt?: wir leben im Internetzeitalter!

Persönliche Frage:

bist du eigentlich neutraler, pro oder contra -Meinung zu ÖRR-Pflichtfinanzierung?

Im moment scheint es mir fast so, als ob du zu pro-ÖRR-Pflichtabgabe tendierst.

Aber was genau macht dich eigentlich so Staaten-Meinung-übernehmend? Bist du von Rundfunks-Notwendigkeit und dessen Zwangszahlung wirklich überzeugt? So richtig tief ehrlich? Oder bläst du einfach nur das Pfeiferl, das sogenanntes Gesetz dir in die Hand drückt? Egal worum es geht?

bei Antwort benachrichtigen
So als möglichen ... fakiauso