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Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ Gebühren Widerspr

user_323314 / 94 Antworten / Flachansicht Nickles

Schönen guten Morgen!

Ich bekomme heute ins Haus die Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ geflattert. Das beunruhigt mich schon etwas.
Ich hatte in Nov 2014 folgendes Schreiben an die GEZ geschickt.-siehe unten
Am 8.12 habe ich eine Anküdingung der Zwangsvollstreckung bekommen.
Ich habe da angerufen und Fr. Wunsch hat mir zugesichert das der Antrag ruht, da aufgrund meines Briefes die Sachlage erst geprüft wird.

Was sollte ich jetzt am besten tun?

Danke und herzliche Grüße,
Gabriela

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ARD, ZDF, Deutschlandradio 8.11.2014
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden.

Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
Mit freundlichen Grüßen,
Gabriela Normann

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gelöscht_301121 tonarno „Hallo lieber mae-47! Nickles ist - so wie auch ich - Gegner der ...“
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Hallo tonarno,

ich kenne und schätze Nickles seit langem als Forum für jegliche Art von Computer-, Soft- und Hardware Problemen mit einer Vielzahl kompetenter User. Auch Michael Nickles hat in zahlreichen Büchern, Beiträgen und Tipps dieses Forum dazu gemacht. Und da ich gerade dies schätze (und manchmal auch nutze) unterstütze ich das Forum als zahlendes Premium-Mitglied. So viel dazu.

Der Rundfunkbeitragsservice - oder wie auch immer das korrekt heißt ...

Ich sehe es als durchaus gegenwärtiges und dringend zu behandelndes Thema

... ist für mich kein absolut wichtiges und dringendes Thema. Ich zahle die "Gebühren" jeweils per Rechnung / Überweisung und auf jeder Überweisung steht:  "Zahlung unter Vorbehalt der abschließenden rechtlichen Klärung". Denn ich kann mich nicht einfach aus derzeit geltendem Recht "verabschieden", aber ich kann darauf hinweisen, dass gegf. zu Unrecht geleistete Zahlungen (mit Zinsen) zurückgefordert werden.

hast du denn selber keine Wohnung in der du genauso "zahlungspflichtig" bist

Nicht nur eine!

sind über 215,- euro im Jahr für dich eine nicht-nennenswerte Sache?

Mein Gott, ich zahle 188 € / Jahr Abfallgebühr, ich zahle ca. 900 € Strom / Jahr. Wenn ich verreise zahle ich in vielen Orten täglich Kurgast- oder Fremdengebühr. Für jedes Medikament das ich benötige zahle ich 5-10 € Gebühr. Wenn ich fliege, und das nicht wenig, zahle ich die (neue) Flugsteuer - oder wie das heißt ... usw. usw.

Abschließend: Verglichen mit den meisten Ländern ist das deutsche ÖR TV-Programm recht gut, insbesondere die Dritten, arte, phoenix, 3sat. Dass die ARD und das ZDF mittlerweile immer mehr zu Soap-Opera-Sendern verkommen, ist zu beklagen, scheint aber dem Zeitgeschmack zu entsprechen. Da bestände m.M. nach Handlungsbedarf.

Grüße, Michael

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So als möglichen ... fakiauso