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Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ Gebühren Widerspr

user_323314 / 94 Antworten / Flachansicht Nickles

Schönen guten Morgen!

Ich bekomme heute ins Haus die Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ geflattert. Das beunruhigt mich schon etwas.
Ich hatte in Nov 2014 folgendes Schreiben an die GEZ geschickt.-siehe unten
Am 8.12 habe ich eine Anküdingung der Zwangsvollstreckung bekommen.
Ich habe da angerufen und Fr. Wunsch hat mir zugesichert das der Antrag ruht, da aufgrund meines Briefes die Sachlage erst geprüft wird.

Was sollte ich jetzt am besten tun?

Danke und herzliche Grüße,
Gabriela

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ARD, ZDF, Deutschlandradio 8.11.2014
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden.

Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
Mit freundlichen Grüßen,
Gabriela Normann

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Maybe tonarno „Ok, insofern gibst du der Obrigkeit die absolute Autorität, so ...“
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Moin,

ich bin bei der Sache sehr pessimistisch, dass sich wirklich etwas ändern wird. Das Problem liegt eben genau im Volk, der Menthalität und der jahrelangen medialen Impfung.

Was Du hier ein wenig gegenüberstellst, ist das persönliche Rechtsempfinden und der gängigen Gesetzgebung. Kann ich sehr gut nachvollziehen.

Ich erinnere mich noch, dass ich GEZ anmelden musste, als ich Anfang der 90er meine erste Ausbildung angefangen habe. Aber nicht per Infoschreiben, sondern vom Elternhaus aus. Ich verdiene jetzt Geld und müsse genauso zahlen, wie meine Eltern, war die Argumentation. Zu dem Zeitpunkt verfügte ich nicht einmal über einen eigenen Fernseher.

Man ist ja nicht doof und wenn man zahlt, wird das schon richtig sein. Die Freunde und Nachbarn machen es ja auch! Aber wenn nicht, dann sind sie es, die etwas falsch machen. Sich wirklich erst einmal zu informieren, kommt den Wenigsten in den Sinn.

Ich habe mich damals informiert und musste nicht zahlen, da meine Ausbildungsvergütung zweckgebunden war und nicht als Einkommen zähle. Genau erinnere ich mich mehr.

Das gab natürlich hitzige Diskussionen, warum der Junior nicht zahlen muss etc.

Ich zahle, also musst Du auch zahlen... basta! Ob überhaupt jemand zahlen muss, ist dabei erst einmal zweitrangig. Und diese Methalität ermöglicht es solchen Institutionen erst, dubiose Geschäftsmodelle zu etablieren.

Es ist sehr viel Unfairness bei der aktuellen Gesetzlage. Warum z.B. kann sich ein ALG2-Empfänger befreien lassen, ein Arbeitnehmer mit Niedriglohn aber nicht? Nicht einmal taub oder blind reicht für eine Ermäßigung/Befreiung.

Der Einkommensabgleich ist eine interessante Idee, der mir in vielen Bereichen oft in den Kopf kommt. Was interessiert es den Großverdiener, wenn er z.B. 30 Euro Strafe zahlen muss, warum auch immer? Es ist keine Strafe, wenn es nicht in der Geldbörse weh tut! Und wenn der Lappen weg ist, nimmt man eben einen Chaffeur.

Warum macht der Gesetzgeber sowas also nicht? Ganz einfach! Geld ist Macht - Macht sein Recht durchzusetzen, weil man sich fähige Juristen leisten kann. Und wenn auch das scheitert, hat man Geld für findige Steuerberater, die auf der anderen Seite wieder einen Ausgleich finden.

Wenn einmal Informationen durchsickern, wie viel Steuern bei Großverdienern hätten gezahlt werden müssen und wie viel gezahlt wurde, kann dem Normalverdiener nur schlecht werden.

Haben wir eine Demokratie, Demokratur oder massiven Lobbyismus?

Das Volk hat macht, nutzt diese aber nicht! Was wäre, wenn nächsten Monat keiner mehr RF-Gebühren zahlen würde? Aber das wird nicht passieren!

Gruß

Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
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So als möglichen ... fakiauso