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Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ Gebühren Widerspr

user_323314 / 94 Antworten / Flachansicht Nickles

Schönen guten Morgen!

Ich bekomme heute ins Haus die Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ geflattert. Das beunruhigt mich schon etwas.
Ich hatte in Nov 2014 folgendes Schreiben an die GEZ geschickt.-siehe unten
Am 8.12 habe ich eine Anküdingung der Zwangsvollstreckung bekommen.
Ich habe da angerufen und Fr. Wunsch hat mir zugesichert das der Antrag ruht, da aufgrund meines Briefes die Sachlage erst geprüft wird.

Was sollte ich jetzt am besten tun?

Danke und herzliche Grüße,
Gabriela

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ARD, ZDF, Deutschlandradio 8.11.2014
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden.

Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
Mit freundlichen Grüßen,
Gabriela Normann

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tonarno Max Payne „Darum gibt s ja bei Umsatzsteuer und Mineralölsteuer diese ...“
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Ich vermute, du kennst die Branche nicht. Nur weil es einen RF gibt, und ich etwas mit Musik zu tun habe, bedeutet das noch lange keine gesicherte Auftragslage für freie Künstler wie mich. Noch lange nicht.

Nur weil ich tatsächlich einen Komponisten-Wettbewerb des BR mit Platz 1 gewonnen habe, trat dies in keinster Weise eine Beschäftigungs-Lawine oder derartiges los.

In aller erster Linie gefällt sich so eine Veranstaltung mal grundsätzlich selber:

Man tut, man hat, man kann, man ist, man lädt ein, man hat auf Gästeliste ... des BR!

Selbst wenn die besagte Auftragslage gegeben WÄRE, hieße das ebenfalls noch lange nicht, dass ich mit einem System dieser Art einverstanden sein müßte oder wäre.

Es ist und bleibt abstrus Grundrecht- und Menschenrechtswidrig.

Das sagt mir nicht das Juristenbuch, denn das haben diejenigen geschrieben, die es so haben möchten! Sondern das sagt mir mein ganz normaler Verstand, und der zählt genauso! Nicht nur das, was sich ein anderer als "Gesetz" so alles schönes ausdenkt.

Das ist so ein wenig meine Grundmeinung zur Zwangs-Sache.

Wahrscheinlich lebt in mir ein Prinzips-Revoluzer, den wahre Fairness interessiert.

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So als möglichen ... fakiauso