Rundfunkbeitrag Widerstand 206 Themen, 4.190 Beiträge

Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ Gebühren Widerspr

user_323314 / 94 Antworten / Flachansicht Nickles

Schönen guten Morgen!

Ich bekomme heute ins Haus die Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ geflattert. Das beunruhigt mich schon etwas.
Ich hatte in Nov 2014 folgendes Schreiben an die GEZ geschickt.-siehe unten
Am 8.12 habe ich eine Anküdingung der Zwangsvollstreckung bekommen.
Ich habe da angerufen und Fr. Wunsch hat mir zugesichert das der Antrag ruht, da aufgrund meines Briefes die Sachlage erst geprüft wird.

Was sollte ich jetzt am besten tun?

Danke und herzliche Grüße,
Gabriela

*****************************************************************

ARD, ZDF, Deutschlandradio 8.11.2014
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden.

Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
Mit freundlichen Grüßen,
Gabriela Normann

bei Antwort benachrichtigen
tonarno gelöscht_321652 „Geht es denn all den Kritikern wirklich nur um das GELD? Ca. 60 ...“
Optionen

""Ca. 60 Cent pro Tag, das sollte doch in einem normalen 3 Personenhaushalt für Bildung und Information vorhanden sein, da kostet ja eine Zeitung schon mehr.""

PS3: deinem Beispiel zu folge hättest du die Verpflichtung, dir JEDEN TAG die Zeitung zu kaufen! Du bist aber grad mal im Urlaub, hast grad keinen Bock, musst hart sparen weil dein Auto defekt ist .... völlig egal: jeden Tag Zeitung kaufen! Bei Widerstand Strafe!

PS4:

Typen von Haushalten: Familie mit Mittelmäßigen Einkommen, Single mit gutem Job, Existenz-Minimümmler aber grad noch nicht Hartz4-Empfänger, Steinreicher mit gleich zweiter Wohnung, WG mit 6 Leuten drin die sich die Kosten super aufteilen können, Azubi der nicht mal Platz für den Fernseher hat ... u sehr viele mehr etc.

Jetzt kommts:

ALLE haben den SELBEN Preis abzuliefern !!

Einkommens-Angleichung? Nein, nicht bei uns vom RF! Das ist uns dann doch zu kompliziert!

Die Steuer macht das zwar sehr wohl und zu gutem Grund so, aber nicht wir vom RF!

Schließlich SIND wir ja keine STEUER, weil unsere "Gegenleistung" ja einen KONKRETEN GEGENWERT darstellt, bei Steuer aber nicht.

An dieser Stelle: bitte siehe erstes langes mail - Frage danach, wofür du eigentlich bezahlst ... denn Gelder für neue Mittel sind interessanterweise nicht zur Verfügung!

Wo sind die Milliarden also, die du ja für den "konkreten Gegenwert" bezahlst??

Vielleicht doch eine Steuer? Nicht am RF-Juristenpapier!

Einblick in die Jahresbilanz des ÖRR, schließlich bist du ja mit-Finanzier und somit Erhalter des Unternehmens?

Negativ! Bei allen anderen Aktien-Gesellschaften der Welt schon, aber nicht beim ÖRR!

Alles was du auf diese Anfrage hin bekommst, ist Schweigen!

Wie gehts dir jetzt?

Alles schon gewußt, oder das Gesamtbild nun ein klein wenig breit-horizontaler?

LG tonarno

bei Antwort benachrichtigen
So als möglichen ... fakiauso