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Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ Gebühren Widerspr

user_323314 / 94 Antworten / Flachansicht Nickles

Schönen guten Morgen!

Ich bekomme heute ins Haus die Ankündigung der Zwangsvollstreckung für GEZ geflattert. Das beunruhigt mich schon etwas.
Ich hatte in Nov 2014 folgendes Schreiben an die GEZ geschickt.-siehe unten
Am 8.12 habe ich eine Anküdingung der Zwangsvollstreckung bekommen.
Ich habe da angerufen und Fr. Wunsch hat mir zugesichert das der Antrag ruht, da aufgrund meines Briefes die Sachlage erst geprüft wird.

Was sollte ich jetzt am besten tun?

Danke und herzliche Grüße,
Gabriela

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ARD, ZDF, Deutschlandradio 8.11.2014
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden.

Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
Mit freundlichen Grüßen,
Gabriela Normann

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Max Payne tonarno „ja, in der Tat! Danke dir für diese Link-Recherche! Die Sache mit ...“
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RF sagt: du hast zu zahlen a) für deine Wohnung (weils ne Wohnung ist), b) für deinen Laden (Betriebsstätte) und c) nochmal zahlen für dein nicht privat genutztes KFZ.

Deine Rechnung stimmt nicht ganz. Klein- und Kleinst­unternehmen mit durchschnittlich bis zu acht Beschäftigten zahlen für jede Betriebsstätte nur einen Drittelbeitrag – monatlich 5,99 Euro. Pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ist ein betrieblich genutztes Kraftfahrzeug frei. Für jedes weitere Kfz ist ein Drittelbeitrag zu entrichten – also wiederum monatlich 5,99 Euro. Die Person aus Deinem Beispiel hat also insgesamt monatlich 23,97 € zu bezahlen. Das ist ein bisschen weniger als die von Dir berechnete dreifache Beitragshöhe.

Sie haben ab 2013 ein gesetzliches und unkündbares ÖRR-Abonnement auf Lebenszeit abzuschließen, völlig egal, ob Sie dafür Zeit, Platz oder Lust haben!

Das ist nun mal das Wesen eines öffentlich-rechtlichen Beitrags: Dass es keine Rolle spielt, ob man die angebotene Leistung überhaupt in Anspruch nehmen will oder nicht.

Davon abgesehen passiert ähnliches aber allerorten: Auch Kinderlose finanzieren mit ihren Steuern Kitas und Schulen, Nichtschwimmer subventionieren auf selbem Weg kommunale Bäder, kulturelle Einrichtungen (Museen, Theater, Opernhäuser, ...) werden auch aus den Steuern derer finanziert, die dort nicht mal unter Gewaltandrohung reingehen würden. Auch der an anderer Stelle von Dir genannte ÖPNV könnte ohne staatliche Subventionen nicht kostendeckend betrieben werden.

Der einzige Unterschied ist, dass der Beitrag zu 100% bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten ankommt und nicht im allgemeinen Haushaltstopf von Bund, Ländern oder Kommunen landet.

es gibt so unglaublich viele Stellen bei diesem Gesamtthema (Zwangs-RF-Finanzierung), die überhaupt nicht mit Menschen- oder Grundrechtlichen Punkten zusammenpassen.

In diesem Punkt waren sich die Gerichte, die bisher zu entscheiden hatten, bemerkenswert einig und generell anderer Ansicht.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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So als möglichen ... fakiauso