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sea The Wasp „Jeder, der in der Schweiz lebt und das 20. Lebensjahr erreicht hat, muss einzahlen, auch Beamte und Selbständige. Die ...“
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Jeder, der in der Schweiz lebt und das 20. Lebensjahr erreicht hat, muss einzahlen, auch Beamte und Selbständige.

Das ist richtig. Die gesetzliche AHV (Alters- und Hinterlassenen-Versicherung, sog. 1. Säule) beträgt 8,7% und wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt.

Die Maximalrente beträgt für Ehepaare CHF 3'585.-. Sehr gut Verdienende zahlen im Lauf der Jahrzehnte wesentlich mehr ein als sie im Alter ausbezahlt kriegen. Beschwerden von den Wohlhabenden gab es meines Wissens noch nie.

Die ebenfalls obligatorische Pensionskasse (nur für Arbeitnehmer, sog. 2. Säule) wird ebenfalls hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt.

Diese beiden Säulen ergeben im Alter ungefähr 65% des bisherigen Lohnes.

Als 3. Säule wird die private Vorsorge (= sparen) bezeichnet. Freiwillige Einzahlungen auf ein Sperrkonto betragen ab 2023 max. CHF 7'056.- pro Jahr und können von den Steuern abgezogen werden. Das rentiert sich Zwinkernd

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