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Möglicher Abzockversuch über EVN. Erbitte Hilfe

Alibaba / 43 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo!

Heute kam die Rechnung meines Providers. Darin enthalten Kosten von 14,98  für Nutzung eines 0900-Dienstes einer IN-telegence GmbH aus Köln für "Internet-Bezahlung, Art.Nr 50013", einmal 1sec und 1x20sec, beides am 17.10. über Festnetz.

Erstmal habe ich keinen blassen Schimmer für was und wen. Beim Googeln findet sich unter dieser IN-telegence, dass es ein Eintreiberdienst für 0900er Dienste und so ist. Ausserdem stösst man gleich auf die Warnsignale wie "Verbraucherschutz", "Abzocke", usw.

Der 17.10. war ein Donnerstag. Ich war wohl wie meist zuhause, lag aber zu dieser Zeit mit Grippe meist im Bett. Und was ich mit 1 Sekunde und 20 Sekunden unternommen haben soll, machts mir noch rätselhafter. Andere Mitbewohner gibt's nicht, und 0900er Nummern rufe ich prinzipiell nicht an. Dennoch sind diese beiden Anrufe lt. meiner Fritzbox von mir (????) getätigt worden.

Leider sind die Hinweise zu dieser Firma auf Google schon uralt (2009-11). Kann mir da jemand raten? Danke!

Alibaba

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gelöscht_189916 Alibaba „Ja, da habe ich geschaut. Steht aber das Gleiche, nur etwas ausführlicher. Vor Allem stimmts sowieso nur bedingt, denn die ...“
Optionen

Was Du unabhängig dennoch machen kannst/solltest: Bezahle nur den fälligen Rechnungsbetrag ohne die zusätzlichen Gebühren:

https://www.computerbetrug.de/telefonabzocke/telefonrechnung-zu-hoch-so-wehren-sie-sich

Edit:

Falls keine exakte Auskunft über den Kandidaten gemacht wird/werden kann, ist das Bezahlen auch nicht erforderlich:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Vertragsfragen/Rechnungen/rechnungen-node.html

Auf dieser Gesamtrechnung muss die in Rechnung gestellte Leistung konkret benannt und der Name und ladungsfähigen Anschrift sowie eine kostenfreie Kundendiensttelefonnummer der weiteren Anbieter abgedruckt werden, die über diese Rechnung ihre Forderungen geltend machen wollen, damit sich der Teilnehmer gleich an diese wenden kann soweit er mit einer dieser Forderungen nicht einverstanden ist. Das rechnungsstellende Unternehmen muss den Rechnungsempfänger in der Rechnung darauf hinweisen, dass dieser berechtigt ist, begründete Einwendungen gegen einzelne in der Rechnung gestellte Forderungen zu erheben.
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