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News: Fatales Gerichtsurteil

Webseiten-Betreiber haften für Verlinkungen auf andere Webseiten mit Urheberrechtsverletzungen

Michael Nickles / 107 Antworten / Flachansicht Nickles
Landgericht Hamburg. (Foto: mn)

Das Hamburger Landgericht hat ein Urteil gefällt, das für gewerbliche Webseiten-Betreiber fatale Folgen haben kann, meldet Heise: sie haften künftig für Verlinkungen auf andere Webseiten auf denen Urheberrechtsverstöße stattfinden.

Im aktuellen Fall handelte es sich gar um eine besonders lächerliche Urheberrechtsverletzung. Auf der verlinkten Seite war ein prinzipiell kostenloses Bild veröffentlicht.

Dessen Urheber verlangte lediglich einen Hinweis unter dem Bild - und dieser Hinweis wurde vergessen. So etwas passiert sehr rasch, da beispielsweise gerade bei Creative-Commons-Lizenzen die exakten Nutzungsbedingungen oft nur mühselig verständlich sind (Paradebeispiel Wikipedia).

Dem Verklagten bleibt jetzt nur noch der sehr kostspielige Weg durch die Instanzen.

Michael Nickles meint:

Kommen wir gleich zur Sache. Um es klar zu machen: oben habe ich auf einen Bericht von Heise verlinkt und riskiere damit theoretisch bereits das Ende von Nickles.de. Denn: befindet sich auf der Seite von Heise.de beispielsweise irgendein Foto, an dem Heise keine Urheberrechte hat, dann kann Nickles.de dewegen abgemahnt werden - und Abmahnungen sind bekanntlich verdammt kostspielig.

Noch blöder: auch wenn sich aktuell auf der verlinkten Seite keine Urheberrechtsverletzung befindet, besteht keine Garantie, dass sich das nicht jeden Augenblick ändert. Webseiten sind bekanntlich nicht starr, ihre Inhalte (dazu zählen auch Werbungseinblendungen und Eigenanzeigen) ändern sich in den meisten Fällen zumindest teilweise dynamisch.

Für gewerbliche Webseitenbetreiber halten es die Hamburger Richter also wohl vertretbar, dass diese sämtliche Verlinkungen auf ihren Seiten nonstop live überprüfen (was technisch selbsterklärend unmöglich ist).

Meine ausdrückliche Warnung gilt übrigens bezüglich der Interpretation "gewerbliche Webseiten" mit "Gewinnerzielungsabsicht". Auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte schaffen es mühelos selbst banalsten privaten Webseiten irgendeinen gewerblichen Charakter anzudichten. Dem kann dann vor Gericht natürlich widersprochen werden - aber die Prozesskosten sind für normale Menschen in den meisten Fällen kaum stemmbar.

In den vergangenen 3 Jahren hat Nickles.de übrigens keinen einzigen Abmahnungsprozess verloren. Das hat aber dennoch leider rund 18.000 Euro an Anwaltsgebühren verschlungen (und irre viel Zeit und Arbeit) um die Abmahnungen abzuwenden. Vor allem dank der Premiummitglieder, die Nickles.de finanziell unterstützen, war es möglich diese Kosten zu stemmen. Wer das ebenfalls tun mag hat hier die Möglichkeit. Danke!

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gelöscht_323936 Systemcrasher „Sowas will sogar die AfD - zumindest stand das im Programm, als ich das gelesen hatte. Sie wollte - zumindest damals - ...“
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Hallo Systemcrasher,

ich verstehe Deinen Ärger über die SGB2-Gesetze und die Schikanen, die von Seiten der JobCenter ausgeübt werden.

Ich glaube nicht, dass diese neue sehr rechte Partei etwas daran ändern wird.
Ich kenne niemanden persönlich, der den schönen Worten dieser Leute zuhört und glaubt.  Die machen viele Sprüche und Versprechungen, um Leute für sich zu gewinnen. 

Aber ich kenne viele Leute, die politisch, in NGOs oder gewerkschaftlich aktiv sind.

Hier bei Nickles.de habe ich schon eine Reihe Beiträge gelesen, die in meinen Augen viel besser zu den Vorgängen in der heutigen Zeit passen. Und die mich auch dabei ermutigen, in den nicht so erfreulichen Zeiten weiter zu machen, sei es mit Protesten oder anderen Aktionen.
Und ich versuche mich zu beteiligen an der Demokratie wo ich kann, und mehr zu verstehen, wie das funktioniert.

Im Nickles-Forum ist doch nicht der Platz für diese Diskussionen - ich möchte mich hier lieber mehr über Computer etwas aktuell halten.

Aber ich wünsche Dir, dass Du da raus kommst aus dem ARGE-Ärger und dass Du genug Gelegenheiten hast, das zu vergessen.

Gruß,
Anne

Nachtrag:

Sie wollte - zumindest damals - 1.000,-- für jeden, der es braucht, dafür aber wurden 30 WSt. soziale Arbetit als "Gegenleistung" verlangt.

Das ist ein Super-Stundensatz - für 30 Wochenstunden 1000 EUR im Monat...

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