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News: Fatales Gerichtsurteil

Webseiten-Betreiber haften für Verlinkungen auf andere Webseiten mit Urheberrechtsverletzungen

Michael Nickles / 107 Antworten / Flachansicht Nickles
Landgericht Hamburg. (Foto: mn)

Das Hamburger Landgericht hat ein Urteil gefällt, das für gewerbliche Webseiten-Betreiber fatale Folgen haben kann, meldet Heise: sie haften künftig für Verlinkungen auf andere Webseiten auf denen Urheberrechtsverstöße stattfinden.

Im aktuellen Fall handelte es sich gar um eine besonders lächerliche Urheberrechtsverletzung. Auf der verlinkten Seite war ein prinzipiell kostenloses Bild veröffentlicht.

Dessen Urheber verlangte lediglich einen Hinweis unter dem Bild - und dieser Hinweis wurde vergessen. So etwas passiert sehr rasch, da beispielsweise gerade bei Creative-Commons-Lizenzen die exakten Nutzungsbedingungen oft nur mühselig verständlich sind (Paradebeispiel Wikipedia).

Dem Verklagten bleibt jetzt nur noch der sehr kostspielige Weg durch die Instanzen.

Michael Nickles meint:

Kommen wir gleich zur Sache. Um es klar zu machen: oben habe ich auf einen Bericht von Heise verlinkt und riskiere damit theoretisch bereits das Ende von Nickles.de. Denn: befindet sich auf der Seite von Heise.de beispielsweise irgendein Foto, an dem Heise keine Urheberrechte hat, dann kann Nickles.de dewegen abgemahnt werden - und Abmahnungen sind bekanntlich verdammt kostspielig.

Noch blöder: auch wenn sich aktuell auf der verlinkten Seite keine Urheberrechtsverletzung befindet, besteht keine Garantie, dass sich das nicht jeden Augenblick ändert. Webseiten sind bekanntlich nicht starr, ihre Inhalte (dazu zählen auch Werbungseinblendungen und Eigenanzeigen) ändern sich in den meisten Fällen zumindest teilweise dynamisch.

Für gewerbliche Webseitenbetreiber halten es die Hamburger Richter also wohl vertretbar, dass diese sämtliche Verlinkungen auf ihren Seiten nonstop live überprüfen (was technisch selbsterklärend unmöglich ist).

Meine ausdrückliche Warnung gilt übrigens bezüglich der Interpretation "gewerbliche Webseiten" mit "Gewinnerzielungsabsicht". Auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte schaffen es mühelos selbst banalsten privaten Webseiten irgendeinen gewerblichen Charakter anzudichten. Dem kann dann vor Gericht natürlich widersprochen werden - aber die Prozesskosten sind für normale Menschen in den meisten Fällen kaum stemmbar.

In den vergangenen 3 Jahren hat Nickles.de übrigens keinen einzigen Abmahnungsprozess verloren. Das hat aber dennoch leider rund 18.000 Euro an Anwaltsgebühren verschlungen (und irre viel Zeit und Arbeit) um die Abmahnungen abzuwenden. Vor allem dank der Premiummitglieder, die Nickles.de finanziell unterstützen, war es möglich diese Kosten zu stemmen. Wer das ebenfalls tun mag hat hier die Möglichkeit. Danke!

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gelöscht_325733 Olaf19 „Wie ist so etwas möglich? Ich meine, PayPal ist doch nur ein Bezahlungs-Tool aus dem Internet, ich kann damit Rechnungen ...“
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Wenn Sie mal gewerblich handeln und Paypal als Standard-Zahlungsmethode anbieten (müssen), werden Sie sehen, wieviel Freude dabei aufkommt.

Mindestens 1x im Jahr eine "Prüfung" wegen den ach so strengen Gesetzen in Luxemburg, Steuerhinterziehung und Geldwäsche betreffend. Das Paypal-Konto wird dabei automatisch gesperrt (für Abhebungen, versteht sich - Geld eingehen darf weiterhin). Das kann locker bis zu 6 Monate so bleiben, je nach Lust und Laune und Personaldecke bei Paypal. Als Händler mit eigenem Key Account Manager bei Ebay kann man sein Konto über den freischalten lassen, das dauert maximal 2 Wochen. Als Händler, der nicht so viel Umsatz macht, dass Ebay ihn mit einem so unglaublich kostbaren Mitarbeiter unterstützt... Na ja, Minimum 1 Monat, kann auch 3 Monate dauern. Das galt jedenfalls zu der Zeit, als Paypal und Ebay noch eine Firma waren.

Der Witz an der Sache war immer, dass Paypal haufenweise "Unterlagen" haben wollte, die sie nach deutschem Recht überhaupt nicht anfordern dürften, diese Unterlagen konnte man bei Paypal hochladen. Richtig lustig war das, wenn man dann ca. 100 Seiten Kleinkram auf 2 MB Upload-Speicher unterbringen durfte. Was dann? Fax? Nein, haben wir nicht mehr. Brief? Ja, am besten an die Zentrale nach Irland. (Das ist die Adresse, bei der garantiert nie etwas ankommt!)

Privatpersonen gegenüber darf Paypal mit diesen Mätzchen inzwischen nicht mehr kommen, da hatte die Verbraucherzentrale vor ca. 2 Jahren einen sehr wichtigen Prozess gewonnen. Im B2B-Bereich gilt weiterhin: Paypal darf eigentlich alles. Das Internet ist voll von diesen Paypal-Stories, ich habe das auch oft genug selbst erlebt.

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