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News: Fatales Gerichtsurteil

Webseiten-Betreiber haften für Verlinkungen auf andere Webseiten mit Urheberrechtsverletzungen

Michael Nickles / 107 Antworten / Flachansicht Nickles
Landgericht Hamburg. (Foto: mn)

Das Hamburger Landgericht hat ein Urteil gefällt, das für gewerbliche Webseiten-Betreiber fatale Folgen haben kann, meldet Heise: sie haften künftig für Verlinkungen auf andere Webseiten auf denen Urheberrechtsverstöße stattfinden.

Im aktuellen Fall handelte es sich gar um eine besonders lächerliche Urheberrechtsverletzung. Auf der verlinkten Seite war ein prinzipiell kostenloses Bild veröffentlicht.

Dessen Urheber verlangte lediglich einen Hinweis unter dem Bild - und dieser Hinweis wurde vergessen. So etwas passiert sehr rasch, da beispielsweise gerade bei Creative-Commons-Lizenzen die exakten Nutzungsbedingungen oft nur mühselig verständlich sind (Paradebeispiel Wikipedia).

Dem Verklagten bleibt jetzt nur noch der sehr kostspielige Weg durch die Instanzen.

Michael Nickles meint:

Kommen wir gleich zur Sache. Um es klar zu machen: oben habe ich auf einen Bericht von Heise verlinkt und riskiere damit theoretisch bereits das Ende von Nickles.de. Denn: befindet sich auf der Seite von Heise.de beispielsweise irgendein Foto, an dem Heise keine Urheberrechte hat, dann kann Nickles.de dewegen abgemahnt werden - und Abmahnungen sind bekanntlich verdammt kostspielig.

Noch blöder: auch wenn sich aktuell auf der verlinkten Seite keine Urheberrechtsverletzung befindet, besteht keine Garantie, dass sich das nicht jeden Augenblick ändert. Webseiten sind bekanntlich nicht starr, ihre Inhalte (dazu zählen auch Werbungseinblendungen und Eigenanzeigen) ändern sich in den meisten Fällen zumindest teilweise dynamisch.

Für gewerbliche Webseitenbetreiber halten es die Hamburger Richter also wohl vertretbar, dass diese sämtliche Verlinkungen auf ihren Seiten nonstop live überprüfen (was technisch selbsterklärend unmöglich ist).

Meine ausdrückliche Warnung gilt übrigens bezüglich der Interpretation "gewerbliche Webseiten" mit "Gewinnerzielungsabsicht". Auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte schaffen es mühelos selbst banalsten privaten Webseiten irgendeinen gewerblichen Charakter anzudichten. Dem kann dann vor Gericht natürlich widersprochen werden - aber die Prozesskosten sind für normale Menschen in den meisten Fällen kaum stemmbar.

In den vergangenen 3 Jahren hat Nickles.de übrigens keinen einzigen Abmahnungsprozess verloren. Das hat aber dennoch leider rund 18.000 Euro an Anwaltsgebühren verschlungen (und irre viel Zeit und Arbeit) um die Abmahnungen abzuwenden. Vor allem dank der Premiummitglieder, die Nickles.de finanziell unterstützen, war es möglich diese Kosten zu stemmen. Wer das ebenfalls tun mag hat hier die Möglichkeit. Danke!

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Systemcrasher gelöscht_323936 „Später Nachtrag. Gib nicht dem Richter die Schuld an dem Urteil - die Gesetze sind es. Und die Gesetze zu HartzIV wurden ...“
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Grundeinkommen - das wäre vielleicht doch ein vernünftiger Ansatz. ?!?

Sowas will sogar die AfD - zumindest stand das im Programm, als ich das gelesen hatte.

Sie wollte - zumindest damals - 1.000,-- für jeden, der es braucht, dafür aber wurden 30 WSt. soziale Arbetit als "Gegenleistung" verlangt.

Mein spontaner Gedanke dazu: "Wo kann ich unterschreiben?"

Bin selbst seit vielen Jahren Aufstocker. Und was ich da schon so alles erlebt habe, geht auf keine Dinosaurierhaut mehr.

Kurzfassung: Eigenbemühen wird bestraft, frühzeitige Info wird bestraft, indem einfach mal so das doppelten Einkommen angenommen wird, obwohl exakte Daten gemeldet wurden, usw.

Dann fallen erst mal die Bezüge weg. Klagt man dann vor dem Sozialgbericht, sind nicht näher erläuterete Überweisungen von 16,50 plötzlich die regulären Bezüge des laufenden Monats.

Reguläre Überweisungen z.B. im April werden plötzlich zu Vorauszahlungen (!!!!!!!!!!) des Monats Mai usw.

Bei Energiekostenrückerstattungen werden grundsätzlich auch Stromrückzahlungen mit den Bezügen verrechnet.

Hat man einen sozialversicherungspflichtigen Nob, mischt sich die Arge trotzdem in die Urlaubsplanung ein, legt Termine in den Urlaub oder kürzt, wenn länger als 21 Tage (Wochenend ind Feiertage zählen auch).

Das ist in meinen Augen vorsätzlicher Betrug ganz im Sinne des Betrugsparagraphen!!!!!

Und wenn man bedenkt, daß H4 mal von Rot-Grün eingeführt wurde und jetzt von Schwarz-Rot verschärft wird, und man sich erinnert, daß ein Herr Westerwelle die H4-Bezieher mit Friseuren verglichen hat und der Meinung war, daß H4 zuviel bekommen, weil der Friseur weniger verdient (s. Youtube), dannn darf man sich nicht wundern, daß diese Parteien immer weniger Zulauf haben.

Die verschärfen die Kluft zwischen Arm und Reich wo sie nur können.

Keine Ahnung, ob die afD das besser macht, wahrscheinlich nicht.

Aber eine Chance haben sie verdient - wie jede  Partei, die 5%-Hürde schafft.

Meist blamieren sich die Parteien und versinken früher odere später im Vergessen (Reps, Piraten u.a.)

Manchmal etablieren sie sich (Grüne, Linke).

Aber verdient hat jede die Chance, es besser zu machen.

Ist Dir auch aufgefallen, das fast die gleichen Argumente seit Jahrzehnten von den "Etablierten" kommen, wenn es eine neue Partei in die Parlamente schafft? Die Attribute ändern sich, die Argumente sind die selben.

Bei uns sagt man: "Dumm geboren und nix dazu gelernt"

 

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