Nachhaltigkeit 143 Themen, 3.730 Beiträge

Stromkosten sparen ?

RogerWorkman / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

ab 01.01.12 tritt das EEG in Kraft und die Strompreise explodieren. Ist diese Verordnung Verfassungskonform? Man kann seinen bisherigen Energieversorger unter Druck setzen und den Vertrag kündigen und zu einen günstigeren Anbieter wechseln.  Wenn das Millionen von Verbraucher machen, dann fällt das EEG bis zur verfassungsgerichtlichen Prüfung.

Hier eine vieler Kündigungsschreiben:

Kündigung Vertrag xy.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündigen wir den obigen Liefervertrag lt. § 41 Abs. 3 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz. Zum Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung. Anmerkung: Die Preisänderung begründen Sie mit einer gesetzlichen Verordnung. Sie als „Energieversorger" haben versäumt, gegen die Verordnung rechtlich vorzugehen. Solang Sie keinen Nachweis der Verfassungskonformität vorlegen können, ist die Verordnung als unbillig anzusehen und Verbraucher sind nicht verpflichtet die angekündigten Mehrkosten zu zahlen. Diese Kündigung berechtigt Sie nicht, Energielieferungen auszusetzen und angekündigte Mehrkosten in Zahlungsverzug zu setzen. Wir fordern Sie als Energieversorgungsunternehmen auf, gegen Verordnungsgeber und Netzbetreiber unverzüglich vorzugehen, um die Verfassungswidrigkeit der staatlichen Abgaben zu rügen und zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen.

bei Antwort benachrichtigen
Conni3 fakiauso „Hi Conni Dann ist das hier Deine erste ...“
Optionen

ews hab ich  nicht bei verivox gefunden, aber spekuliere derzeit mit grünwelt-energie (grünstrom12),  bei verivox entdeckt,  - ist etwas  günstiger als der von Dir vorgeschlagene., auch Monatstarif.

Apropos EnBW: ich bin gezwungen, den Nachtstrom für die Speicherheizung und Warmwasserheizung von EnBW zu beziehen, weil sonst keiner zum Nachttarif Strom liefert, außer einer von der Stadt, aber der ist genauso teuer wie EnBW

bei Antwort benachrichtigen