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Stromkosten sparen ?

RogerWorkman / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

ab 01.01.12 tritt das EEG in Kraft und die Strompreise explodieren. Ist diese Verordnung Verfassungskonform? Man kann seinen bisherigen Energieversorger unter Druck setzen und den Vertrag kündigen und zu einen günstigeren Anbieter wechseln.  Wenn das Millionen von Verbraucher machen, dann fällt das EEG bis zur verfassungsgerichtlichen Prüfung.

Hier eine vieler Kündigungsschreiben:

Kündigung Vertrag xy.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündigen wir den obigen Liefervertrag lt. § 41 Abs. 3 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz. Zum Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung. Anmerkung: Die Preisänderung begründen Sie mit einer gesetzlichen Verordnung. Sie als „Energieversorger" haben versäumt, gegen die Verordnung rechtlich vorzugehen. Solang Sie keinen Nachweis der Verfassungskonformität vorlegen können, ist die Verordnung als unbillig anzusehen und Verbraucher sind nicht verpflichtet die angekündigten Mehrkosten zu zahlen. Diese Kündigung berechtigt Sie nicht, Energielieferungen auszusetzen und angekündigte Mehrkosten in Zahlungsverzug zu setzen. Wir fordern Sie als Energieversorgungsunternehmen auf, gegen Verordnungsgeber und Netzbetreiber unverzüglich vorzugehen, um die Verfassungswidrigkeit der staatlichen Abgaben zu rügen und zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen.

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RogerWorkman Borlander „Der hat im Preisvergleich vermutlich noch die aktuellen ...“
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insbesondere auch Grundpreis!
im Gegenteil, der alte Grundpreis 7,95€/Monat. Beim billigeren Anbieter 4,95€/Monat. Ich denke der bisherige Anbieter probierts einfach mal. Schickt ein Schreiben mit Preiserhöhung, Begründung EEG, schlägt aber selbst auc hetfig drauf. kleingedruckte Preisinfo ganz hinten dran. . Sollte der Kunde sin nicht melden, freut sich der Versorger. Kündigt der verbraucher, machen Sie einen "Sondervertrag" ("sie sind doch Dauerkunde bei uns, für sie können wir Rabatte geben"), freut sich auch noch der Versorger. immer noch konnte ein teurer Preis dem kunden aufgeschwatzt werden. Ist der Kunde weg, das ist für den versorger auch nicht so schlimm, man bekommt ja Grundgebühren und Netzentgelte.

Ich finde das schlimm, wie auf einen orientalischen Bazar, Handeln bis der Arzt kommt, nur mit dem unterschied, das man hierbei 12 oder 24 Monate zahlen muß.
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