Nachhaltigkeit 143 Themen, 3.730 Beiträge

Stromkosten sparen ?

RogerWorkman / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

ab 01.01.12 tritt das EEG in Kraft und die Strompreise explodieren. Ist diese Verordnung Verfassungskonform? Man kann seinen bisherigen Energieversorger unter Druck setzen und den Vertrag kündigen und zu einen günstigeren Anbieter wechseln.  Wenn das Millionen von Verbraucher machen, dann fällt das EEG bis zur verfassungsgerichtlichen Prüfung.

Hier eine vieler Kündigungsschreiben:

Kündigung Vertrag xy.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündigen wir den obigen Liefervertrag lt. § 41 Abs. 3 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz. Zum Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung. Anmerkung: Die Preisänderung begründen Sie mit einer gesetzlichen Verordnung. Sie als „Energieversorger" haben versäumt, gegen die Verordnung rechtlich vorzugehen. Solang Sie keinen Nachweis der Verfassungskonformität vorlegen können, ist die Verordnung als unbillig anzusehen und Verbraucher sind nicht verpflichtet die angekündigten Mehrkosten zu zahlen. Diese Kündigung berechtigt Sie nicht, Energielieferungen auszusetzen und angekündigte Mehrkosten in Zahlungsverzug zu setzen. Wir fordern Sie als Energieversorgungsunternehmen auf, gegen Verordnungsgeber und Netzbetreiber unverzüglich vorzugehen, um die Verfassungswidrigkeit der staatlichen Abgaben zu rügen und zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen.

bei Antwort benachrichtigen
RogerWorkman dirk42799 „mir fehlt da das Hintergrundwissen: wieso führt eine ...“
Optionen
wieso führt eine massenweise Kündigung von Verträgen bei den Stromunternehmen zu einem Fall des EEG bis zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung?

Eine Kündigung steht jedem Verbracher bei Preisänderungen gesetzlich zu. Egal ob rauf oder runter oder EEG. Das ist Fakt.

Was passiert, wenn Millionen den Vertragslieferanten wechseln? Es wird sicherlich immer ein Lieferant sein, der günstiger, als der zuvor ist. Z.Z. haben durch das EEG alle Lieferanten, die durch das EEG gefördert werden, z.B. Wind/Wasser/Solar/Biogas usw. günstigere Preise ! Das ist ja auch der Sinn des EEG. Die Förderung wird aber nicht allein durch die einnahmen vom EEG gedeckt. Der Staat finanziert zunächst hinzu um so die sogenannte Energiewende zu finanzieren, auch den sehr teueren Ausstieg aus der Kernenergie.

Wenn aber der Verbraucher beim alten Versorger ohne EEG-Förderung bleibt, dann braucht der Staat fast nichts zuschießen und der Staat erhält indirekt durch teurere Preise auch mehr Mwst. Einnahmen, die nun garnicht in die Energiewende gesteckt werden. Finanziert also durch träge Verbraucher.

Theoretisch, sollten alle Verbraucher nur zu den EEG-geförderten Lieferanten wechseln, das ginge garnicht, weil dann z.B. die Kernenergie keine Abnehmer mehr hätte und der Staat extrem viel Zuschüsse finanzieren/zahlen müßte. EEG einfach zu teuer. Würde in kürzester Zeit wieder abgeschafft.

Trotzdem, jeder hat das Recht zu kündigen und sich einen neuen Versorger auszuwählen. Schon jetzt haben z.B. Verivox  Hochkonjunktur für 2013. Es passiert ja schon, das kleinere Versorger der Flut an Anträgen nicht mehr Herr werden und viele Antragsteller vorübergehend in die sehr teure Grundversorgung nach der Kündigung landen.
bei Antwort benachrichtigen