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Stromkosten sparen ?

RogerWorkman / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

ab 01.01.12 tritt das EEG in Kraft und die Strompreise explodieren. Ist diese Verordnung Verfassungskonform? Man kann seinen bisherigen Energieversorger unter Druck setzen und den Vertrag kündigen und zu einen günstigeren Anbieter wechseln.  Wenn das Millionen von Verbraucher machen, dann fällt das EEG bis zur verfassungsgerichtlichen Prüfung.

Hier eine vieler Kündigungsschreiben:

Kündigung Vertrag xy.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündigen wir den obigen Liefervertrag lt. § 41 Abs. 3 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz. Zum Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung. Anmerkung: Die Preisänderung begründen Sie mit einer gesetzlichen Verordnung. Sie als „Energieversorger" haben versäumt, gegen die Verordnung rechtlich vorzugehen. Solang Sie keinen Nachweis der Verfassungskonformität vorlegen können, ist die Verordnung als unbillig anzusehen und Verbraucher sind nicht verpflichtet die angekündigten Mehrkosten zu zahlen. Diese Kündigung berechtigt Sie nicht, Energielieferungen auszusetzen und angekündigte Mehrkosten in Zahlungsverzug zu setzen. Wir fordern Sie als Energieversorgungsunternehmen auf, gegen Verordnungsgeber und Netzbetreiber unverzüglich vorzugehen, um die Verfassungswidrigkeit der staatlichen Abgaben zu rügen und zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen.

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Conni3 Kabelschrat „Hallo Roger, die Energiewende läuft ...“
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Will Euch von meiner jüngsten Erfahrung berichten: Bin nämlich voll auf ein Lockangebot hereingefallen.
Ich war einige  Jahre bei einem günstigen Stromanbieter. Dann zum Ende des Jahres wechselte ich zu einem besonders günstigen Stromanbieter, Paketpreis und Vorauszahlung für 1 Jahr, nur 11 Cent/kWh zuzüglich  Bonus ca. 180 Euro nach dem ersten Vertragsjahr.Ein günstigeres Angebot hatte ich nirgends gefunden.
Und nun nach 2 Monaten bekomme ich ein Schreiben von denen, dass ab April der Preis aufschlägt auf  knapp 30 Cent/kWh(das ist das Dreifache - ich bin vom Stuhl gefallen). Nun habe ich mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen, per Einschreiben abgeschickt.
Und muss mir einen neuen Anbieter suchen, - die Frage welchen in dem ganzen Anbieterdschungel.
Dem Geld welches ich für 1 Jahr vorausgezahlt habe, kann ich wahrscheinlich hinterherrennen....laut Internet-Recherchen haben auch andere mit dem Anbieter Ärger, und manche  mussten, um das vorausgezahlte Geld zurück zu erhalten, sehr lange warten  oder teils sogar den Rechtsweg gehen.  

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