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Stromkosten sparen ?

RogerWorkman / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

ab 01.01.12 tritt das EEG in Kraft und die Strompreise explodieren. Ist diese Verordnung Verfassungskonform? Man kann seinen bisherigen Energieversorger unter Druck setzen und den Vertrag kündigen und zu einen günstigeren Anbieter wechseln.  Wenn das Millionen von Verbraucher machen, dann fällt das EEG bis zur verfassungsgerichtlichen Prüfung.

Hier eine vieler Kündigungsschreiben:

Kündigung Vertrag xy.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündigen wir den obigen Liefervertrag lt. § 41 Abs. 3 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz. Zum Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung. Anmerkung: Die Preisänderung begründen Sie mit einer gesetzlichen Verordnung. Sie als „Energieversorger" haben versäumt, gegen die Verordnung rechtlich vorzugehen. Solang Sie keinen Nachweis der Verfassungskonformität vorlegen können, ist die Verordnung als unbillig anzusehen und Verbraucher sind nicht verpflichtet die angekündigten Mehrkosten zu zahlen. Diese Kündigung berechtigt Sie nicht, Energielieferungen auszusetzen und angekündigte Mehrkosten in Zahlungsverzug zu setzen. Wir fordern Sie als Energieversorgungsunternehmen auf, gegen Verordnungsgeber und Netzbetreiber unverzüglich vorzugehen, um die Verfassungswidrigkeit der staatlichen Abgaben zu rügen und zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen.

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RogerWorkman Kabelschrat „Hallo Roger, Ökostrom ist nicht in ausreichenden Mengen ...“
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Ökostrom ist nicht in ausreichenden Mengen verfügbar!

was juckt das meinen Jetzigen Versorger? EEG und Preiserhöhung drauf, fertig. Der Verbraucher solls schlucken und brav bezahlen.

Dann sollen RWE, EON, EnBW , Vattenfall, EVN, VERBUND und andere große Stromproduzenten mal in Ökostrom investieren.

Das es vielleicht doch mit günstigeren Preisen geht, merkt man daran, das diese großen Unternehmen täglich mit neuen Tochterunternehmen bei z.B. verivox auftauchen, um Kundschaft nicht zu verlieren.

Aber immer noch nicht zum annehmbaren und bezahlbaren Preis.

Möchte ien Beispiel vorbringen. Eine gemeinde möchte aus der sprichwörtlichen Scheiße seiner Bürger Geld und Strom durch Biogasanlage machen. Verordnungen, Genehmigungsverfahren verhindern so einen Energielieferant auf dem Land. derzeit müssen die scheiße in die Kläranlage so gut gereinigt werden, damit alles Feuchte als Trinkwasser in einen großen Deutschen Fluß abgeoleitet werden kann. Ca. 10fache Kosten, die auf dem Bürger umgelegt werden. Die Baugenehmigung, auf dem rathaus Solarkollektoren zu installieren, verwehrt das Landesbauamt. Die Politik dieser gemeinde ist sehr fortschrittlich und ökonomisch, aber wiedermal bremsen verordnungen und bestimmungen von annoschnuff Innovation aus.

Ein pfiffiger Bürgher jat es mal ausgerechnet, wenn alle Häuslebesitzer die dächer ihrer Häuser für Energieproduktion hergeben, so wären 92% des Energiebedarfs der eigenen gemeinde gedeckt.

Andere gemeinden beteiligen sich mit Kapital an Energieversorgungsunternehmen, um die eigenen Bürger mit überhöhten Preisen abzusaugen. In der bürgerbroschüre steht dann: "exklusive Wohngegend mit hervorragender anbindung ans Oberzentrum..."

Es steht die Frage weiterhin im Raum, hat man mit einer massenhaften Kündigung als Gemeinschaft macht und Druck, oder nicht?
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