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Stromkosten sparen ?

RogerWorkman / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

ab 01.01.12 tritt das EEG in Kraft und die Strompreise explodieren. Ist diese Verordnung Verfassungskonform? Man kann seinen bisherigen Energieversorger unter Druck setzen und den Vertrag kündigen und zu einen günstigeren Anbieter wechseln.  Wenn das Millionen von Verbraucher machen, dann fällt das EEG bis zur verfassungsgerichtlichen Prüfung.

Hier eine vieler Kündigungsschreiben:

Kündigung Vertrag xy.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündigen wir den obigen Liefervertrag lt. § 41 Abs. 3 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz. Zum Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung. Anmerkung: Die Preisänderung begründen Sie mit einer gesetzlichen Verordnung. Sie als „Energieversorger" haben versäumt, gegen die Verordnung rechtlich vorzugehen. Solang Sie keinen Nachweis der Verfassungskonformität vorlegen können, ist die Verordnung als unbillig anzusehen und Verbraucher sind nicht verpflichtet die angekündigten Mehrkosten zu zahlen. Diese Kündigung berechtigt Sie nicht, Energielieferungen auszusetzen und angekündigte Mehrkosten in Zahlungsverzug zu setzen. Wir fordern Sie als Energieversorgungsunternehmen auf, gegen Verordnungsgeber und Netzbetreiber unverzüglich vorzugehen, um die Verfassungswidrigkeit der staatlichen Abgaben zu rügen und zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen.

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RogerWorkman Kabelschrat „Hallo Roger, solange es keinen Anbieter gibt der die EEG ...“
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Im Gegensatz zum "Kleinverbraucher" profitieren die Energiehersteller vom EEG!

richtig, weil die Zeit genutzt wird, unverhältnißmäßig die Preise zu erhöhen. Zitat aus Deinem Link: "Die Umlage für die Stromkunden ist ebenfalls begrenzt und darf maximal bei 0,25 Cent pro Kilowattstunde liegen;

Pustekuchen. Die EEG Umlage berträgt 3,84 ct/proKwh !!! Plus Preiserhöhung des Versorgers !!!  ich  geb es schriftlich (Kopie meines Versorgers):

vergiss nicht die MWst. dazuzurechnen.
Mein versorger hat mit meiner stillschweigenden zustimmung eine vertragsverlängerung zu neuen konditionen. Meiner schlägt zusätzlich nochmal 3,7 ct/kwh plus Mwst. drauf.

Das sind in etwa 7-8ct/kWh mehr, als der billigste Ökostromanbieter.
Kündigungen reine Zeitverschwendung.
völliger Blödsinn, außer Du bist schon beim Billigsten.
Mit seltsamen Ideen im Forum rummeckern bringt garnichts!
Das ist kein Gemecker, sondern ein Beitrag zum Nachdenken, ob sich eine Kündigung der Verträge lohnt oder nicht. Tatsächlich, mails bringen nicht, aber eine Kündigung.

So, nun kommts. 1 Tag nach Eingang meiner Kündigung beim jetzigen Versorger habe ich einen netten Anruf bekommen, ob ich einverstanden wäre, wenn Sie (der Versorger) mir einen Dauerrabatt von 2,5 ct/kWh geben würden, ich dann weiter den Strom wie bisher geliefert bekäme.

Denk dir was dazu, immer noch eine Differenz von 4,5-5,5 ct/kWh zum billigsten Anbieter.
Wieviel Leute trauen der rhetorisch geschulten Dame am Telefon? EEG sei DanK? Du auch?

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