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Gewährleistung bei Privatverkäufen

Olaf19 / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Übers Wochenende habe ich diverse Artikel über dieses vermeintlich ausgelutschte Thema im Web gelesen und war doch einigermaßen erstaunt über die Ergebnisse:

http://www.vz-nrw.de/ebay-einkauf
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1406651
http://www.rp-online.de/digitales/internet/privatverkaeufer-geben-oft-unfreiwillig-gewaehrleistung-1.3136707

Vor gut 4 Jahren hatte mir ein Rechtsanwalt erklärt, dass a) die Gewährleistung nur 6 Monate beträgt und nicht 2 Jahre und b) dass damit lediglich Sachmängel abgedeckt wären, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hätten - dieses müsse aber der Käufer dem Verkäufer nachweisen. Zu Deutsch: Gewährleistungsausschluss bei privaten Verkäufen ist völlig überflüssig.

Nun muss ich zu meinem Erstaunen nicht nur lesen, dass ein Käufer noch nach 2 Jahren beim Privatverkäufer mit Gewährleistung ankommen kann, sondern dass dabei noch nicht einmal entscheidend ist, dass er nachweisen kann, dass der Sachmangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat. Im Klartext, er kann das gekaufte Gerät "kaputtfummeln" wie es ihm gefällt, im Zweifel muss der Verkäufer Gewährleistung geben.

Was stimmt denn nun? Hat sich 2008 so viel Grundlegendes in unserer Gesetzgebung (BGB) geändert?

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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schnaffke Olaf19 „Da du kein gewerblicher Händler bist, brauchst du die Ware ...“
Optionen
Da du kein gewerblicher Händler bist, brauchst du die Ware nicht zurückzunehmen
Beziehst du das auf defekte Ware oder auf Nichtgefallen. Bei Nichtgefallen braucht auch ein gewerblicher Händler die Ware nicht zurücknehmen. Das ist eine reine Kulanzsache, die heute aber fast überall gemacht wird. Es besteht aber keinerlei gesetzliche Pflicht zur Rücknahme bei Nichtgefallen.

Wenn mir jemand ein 10 Jahre altes Gebrauchtgerät abkauft und er es im Laufe der Zeit "kaputtfummelt", ist unser Gesetzgeber dann wirklich der Meinung, dass ich ihm das Gerät kostenlos reparieren muss? Es ist doch schlicht idiotisch, dass ich dem Käufer nicht nur ein mangelfreies Gerät liefern muss, sondern darüber hinaus auch noch garantieren soll, dass das Gerät mangelfrei bleibt.
Olaf, die gesetzliche Gewährleistung regelt nur, daß du dem Käufer die Ware mangelfrei übergeben mußt. Geht die Ware erst nach einiger Zeit kaputt, ist das keine Gewährleistungssache, das ist dann Pech für den Käufer. Und natürlich mußt, bzw. kannst du dem Käufer nicht irgendwas garantieren. Du müßtest aber nachweisen können, daß die Ware beim Verkauf mangelfrei war, und das ist halt so eine Sache (siehe mein anderes Posting weiter unten an dich).
Gruß Schnaffke
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