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Gewährleistung bei Privatverkäufen

Olaf19 / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Übers Wochenende habe ich diverse Artikel über dieses vermeintlich ausgelutschte Thema im Web gelesen und war doch einigermaßen erstaunt über die Ergebnisse:

http://www.vz-nrw.de/ebay-einkauf
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1406651
http://www.rp-online.de/digitales/internet/privatverkaeufer-geben-oft-unfreiwillig-gewaehrleistung-1.3136707

Vor gut 4 Jahren hatte mir ein Rechtsanwalt erklärt, dass a) die Gewährleistung nur 6 Monate beträgt und nicht 2 Jahre und b) dass damit lediglich Sachmängel abgedeckt wären, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hätten - dieses müsse aber der Käufer dem Verkäufer nachweisen. Zu Deutsch: Gewährleistungsausschluss bei privaten Verkäufen ist völlig überflüssig.

Nun muss ich zu meinem Erstaunen nicht nur lesen, dass ein Käufer noch nach 2 Jahren beim Privatverkäufer mit Gewährleistung ankommen kann, sondern dass dabei noch nicht einmal entscheidend ist, dass er nachweisen kann, dass der Sachmangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat. Im Klartext, er kann das gekaufte Gerät "kaputtfummeln" wie es ihm gefällt, im Zweifel muss der Verkäufer Gewährleistung geben.

Was stimmt denn nun? Hat sich 2008 so viel Grundlegendes in unserer Gesetzgebung (BGB) geändert?

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Olaf19 gelöscht_265507 „Ich habe das mal überflogen. Ist nicht schlüssig und ...“
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Allerdings sind Gewährleistungsansprüche selbstverständlich da, wenn die gebrauchte Ware fehlerhaft ist.

Das hat dann aber weniger mit dem Thema Gewährleistung zu tun, sondern damit, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht.

Ich habe es mal mit einem RA probiert, allerdings aufgrund der auflaufenden Kosten dann lieber dran gegeben. Ich hatte bei ePay ein defektes Gerät bekommen und ich hätte per Gutachten beweisen müssen, dass der VK das Gerät defekt verschickt hat. Gutachter ab 1.000 € aufwärts.

Dann hat mir der Anwalt seinerzeit also doch keinen Mist erzählt :-) Genau das war nämlich der Punkt: dass der Käufer beweisen muss, dass das Gerät bereits zum Zeitpunkt der Übergabe defekt gewesen ist.

Das heißt, wenn man ein Gerät verschickt, dass technisch in Ordnung ist, dann ist die Gewährleistung völlig bedeutungslos, und man kann sich das ganze Text-Gewäsch in den ebay-Auktionen klemmen.

CU
Olaf
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