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Gewährleistung bei Privatverkäufen

Olaf19 / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Übers Wochenende habe ich diverse Artikel über dieses vermeintlich ausgelutschte Thema im Web gelesen und war doch einigermaßen erstaunt über die Ergebnisse:

http://www.vz-nrw.de/ebay-einkauf
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1406651
http://www.rp-online.de/digitales/internet/privatverkaeufer-geben-oft-unfreiwillig-gewaehrleistung-1.3136707

Vor gut 4 Jahren hatte mir ein Rechtsanwalt erklärt, dass a) die Gewährleistung nur 6 Monate beträgt und nicht 2 Jahre und b) dass damit lediglich Sachmängel abgedeckt wären, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hätten - dieses müsse aber der Käufer dem Verkäufer nachweisen. Zu Deutsch: Gewährleistungsausschluss bei privaten Verkäufen ist völlig überflüssig.

Nun muss ich zu meinem Erstaunen nicht nur lesen, dass ein Käufer noch nach 2 Jahren beim Privatverkäufer mit Gewährleistung ankommen kann, sondern dass dabei noch nicht einmal entscheidend ist, dass er nachweisen kann, dass der Sachmangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat. Im Klartext, er kann das gekaufte Gerät "kaputtfummeln" wie es ihm gefällt, im Zweifel muss der Verkäufer Gewährleistung geben.

Was stimmt denn nun? Hat sich 2008 so viel Grundlegendes in unserer Gesetzgebung (BGB) geändert?

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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schnaffke gelöscht_265507 „Ich habe das mal überflogen. Ist nicht schlüssig und ...“
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Na ja, wenn alles schlüssig wäre, bräuchten wir ja keine Anwälte, die sich streiten und keine Richter, die dann entscheiden müssten. So ist das nun mal mit der Juristerei.
AGB braucht übrigens weder ein privater noch ein gewerblicher Verkäufer. Aber sobald ich eine Formulierung zu Gewährleistung, Garantie, Rücknahme oder was auch immer in mein Angebot reinschreibe, sind das quasi meine AGBs.

Ich hatte bei ePay ein defektes Gerät bekommen und ich hätte per Gutachten beweisen müssen, dass der VK das Gerät defekt verschickt hat. Gutachter ab 1.000 € aufwärts.
Das ist bitter.  War das denn ein Neu- oder ein Gebrauchtgerät? Ich hatte mal einen ähnlichen Fall mit einem Neugerät. Der Verkäufer wollte nicht einfach tauschen, und so mußte ich das Gerät dreimal einschicken und damit den gesetzlichen Rahmen ausschöpfen, denn nach zweimaliger fehlgeschlagener Nachbesserung konnte ich nun mein Geld zurückverlangen. Das ganze hat sich über 4 Monate hingezogen. Das hat mich als Verbraucher natürlich auch mächtig geärgert.
Ich kenne das ganze aber auch aus der anderen Perspektive. Ich hab fast 10 Jahre lang im PC Einzelhandel die Retourenabwicklung gemacht und kann sagen, die kleinen Händler habens nicht gerade einfach. Die Kunden erwarten einfach sofort Umtausch bei defekt und akzetieren kaum eine Nachbesserung.  Und der kleine Händler bleibt manchmal auf dem defekten Teil sitzen, weil sich das Einschicken zurück zum Lieferanten oder zum Hersteller einfach nicht lohnt. Na ja, hat eben alles seine zwei Seiten....
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