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Störhaftung

Cybercrown / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin an alle

Habe heute wieder einmal einen Artikel gelesen wo es um die sogenannte Störhaftung geht.
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Störhaftung heist ja, das wenn ich mein WLan nicht richtig oder garnicht gesichert habe zur verantwortung gezogen werde kann wenn es mißbraucht wird.
Das darf doch so eigentlich rein rechtlich garnicht möglich sein, denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Oder ich lasse eine Leiter im Vorgarten liegen, ein Einbrecher nimmt diese und steigt damit ins Nachbarhaus ein, dann werde ich doch auch nicht angeklagt wegen beihilfe zum Einbruchsdiebstahl.
Also irgendwie verstehe ich da das Rechtssystem nicht, das man ausgerechnet und nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.

CU
Cybercrown

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gelöscht_156253 torsten40 „Das würde dann ja heissen, dass jedes Lexika über die MAC Adresse...“
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Hallo Torsten,

ob eine Netzwerkkarte ein MAC-Adresse hat oder nicht, ist eigentlich egal, sie soll zwar eindeutig sein, aber es gab auch schon gefälschte Netzwerkkarten mit nicht unterschiedlichen MAC-Adressen. Die MAC-Adresse mit Software zu manipulieren, ist ja nun ein Kinderspiel, google einfach mal nach SMAC, läuft super unter allen Windows-Versionen.

MfG Ede54

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THX i.fass
Genau so müsste es sein. mawe2