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Störhaftung

Cybercrown / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin an alle

Habe heute wieder einmal einen Artikel gelesen wo es um die sogenannte Störhaftung geht.
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Störhaftung heist ja, das wenn ich mein WLan nicht richtig oder garnicht gesichert habe zur verantwortung gezogen werde kann wenn es mißbraucht wird.
Das darf doch so eigentlich rein rechtlich garnicht möglich sein, denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Oder ich lasse eine Leiter im Vorgarten liegen, ein Einbrecher nimmt diese und steigt damit ins Nachbarhaus ein, dann werde ich doch auch nicht angeklagt wegen beihilfe zum Einbruchsdiebstahl.
Also irgendwie verstehe ich da das Rechtssystem nicht, das man ausgerechnet und nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.

CU
Cybercrown

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THX i.fass
Karlheinz5 mawe2 „ Die Störerhaftung in Bezug auf einen Internetzugang mit oder ohne WLAN...“
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Ja alles schön und gut, aber wie soll man das denn anders regeln?

Dann müsste in Zukunft niemand mehr einen Strafzettel wegen Falschparkens bezahlen, denn beweisen wer wirklich gefahren ist kann ja keiner... Nur eines von unzähliugen Beispielen.

Nicht falsch verstehen, ich bin auch kein Freund der Störerhaftung, aber mir fällt auch kein anderes System ein.

Denk ich an Gömnitz in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.
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Genau so müsste es sein. mawe2