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Störhaftung

Cybercrown / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin an alle

Habe heute wieder einmal einen Artikel gelesen wo es um die sogenannte Störhaftung geht.
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Störhaftung heist ja, das wenn ich mein WLan nicht richtig oder garnicht gesichert habe zur verantwortung gezogen werde kann wenn es mißbraucht wird.
Das darf doch so eigentlich rein rechtlich garnicht möglich sein, denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Oder ich lasse eine Leiter im Vorgarten liegen, ein Einbrecher nimmt diese und steigt damit ins Nachbarhaus ein, dann werde ich doch auch nicht angeklagt wegen beihilfe zum Einbruchsdiebstahl.
Also irgendwie verstehe ich da das Rechtssystem nicht, das man ausgerechnet und nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.

CU
Cybercrown

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Borlander torsten40 „In dem die Strafverfogungsbehörde auf die Netzwerke guckt, und welche MAC...“
Optionen
mit der geloggt MAC Adresse auf dem Router vergleicht
Und welcher Standard-Router loggt die MAC-Adressen aller Clients mit die sich per WLAN verbunden haben? Das dürfte eher selten sein...

aber beim Wardrivinig machen es die wenigsten, und bei den anderen fehlt das Wissen.
Hast Du da zufällig eine belastbare Statistik zur Hand?
Abgesehen davon: Wardriver sind schon nach Definition mobil, und wohl kaum noch in der Nähe wenn da Monate später vielleicht mal was im Bezug auf Störerhaftung ermittelt würde...

Fassen wir mal zusammen: Wer sich beim Wardriving maximal dämlich anstellt und noch sehr viel Pech hat und die Polizei extrem viel Glück hat, der könnte evtl. vielleicht...
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THX i.fass
Genau so müsste es sein. mawe2