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Störhaftung

Cybercrown / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin an alle

Habe heute wieder einmal einen Artikel gelesen wo es um die sogenannte Störhaftung geht.
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Störhaftung heist ja, das wenn ich mein WLan nicht richtig oder garnicht gesichert habe zur verantwortung gezogen werde kann wenn es mißbraucht wird.
Das darf doch so eigentlich rein rechtlich garnicht möglich sein, denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Oder ich lasse eine Leiter im Vorgarten liegen, ein Einbrecher nimmt diese und steigt damit ins Nachbarhaus ein, dann werde ich doch auch nicht angeklagt wegen beihilfe zum Einbruchsdiebstahl.
Also irgendwie verstehe ich da das Rechtssystem nicht, das man ausgerechnet und nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.

CU
Cybercrown

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THX i.fass
Genau so müsste es sein. mawe2
mawe2 Olaf19 „Hier gehen jetzt aber zwei Dinge völlig durcheinander. Der eine Fall ist der,...“
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Hier gehen jetzt aber zwei Dinge völlig durcheinander.

Das sehe ich nicht so. Die "beiden Dinge", die Du fein unterscheidest, können sehr wohl zusammentreffen. Und Du hast keine Chance, als Anschlussinhaber aus der Sache ungeschoren rauszukommen.

Beim Banküberfall mag die Verwechselung weitestgehend ausgeschlossen sein - beim IP-Adresse-WLAN-Problem ist sie das eben nicht.

Aber selbst, wenn wir KEINE Verwechselung der IP-Adressen haben, ist das Verfahren, das sich der Störerhaftung bedient, mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar.

Btw.: Was passiert eigentlich mit dem "Störer", wenn der richtige Täter gar nicht unbekannt ist sondern sehr wohl korrekt ermittelt werden konnte. Wird dann der Störer trotzdem belangt?

Also wird derjenige, der sein unverschlossenes Auto unfreiwillig als Fluchtfahrzeug für Bankräuber hergeben musste, auch dann noch haftbar gemacht, wenn die tatsächlichen Bankräuber längst geständig waren?

Oder wird derjenige, dessen offenes WLAN zum illegalen Filesharing benutzt wurde, trotzdem zur Kasse gebeten, auch wenn der richtige Täter längst gezahlt hat?

Gruß, mawe2
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