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Störhaftung

Cybercrown / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin an alle

Habe heute wieder einmal einen Artikel gelesen wo es um die sogenannte Störhaftung geht.
Ist diese Störhaftung eigentlich rechtlich unbedenklich anwendbar?
Störhaftung heist ja, das wenn ich mein WLan nicht richtig oder garnicht gesichert habe zur verantwortung gezogen werde kann wenn es mißbraucht wird.
Das darf doch so eigentlich rein rechtlich garnicht möglich sein, denn wenn ich mein Auto unverschlossen stehen lasse und es nimmt jemand und begeht damit einen Banküberfall dann bin ich ja auch nicht wegen eines beteiligten Banküberfall mit angeklagt.
Oder ich lasse eine Leiter im Vorgarten liegen, ein Einbrecher nimmt diese und steigt damit ins Nachbarhaus ein, dann werde ich doch auch nicht angeklagt wegen beihilfe zum Einbruchsdiebstahl.
Also irgendwie verstehe ich da das Rechtssystem nicht, das man ausgerechnet und nur bei Internetangelegenheit wegen einer sogenannten "Störhaftung" eine an den Allerwertesten bekommen soll.

CU
Cybercrown

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herr vorragend ABatC „Für ein nicht abgeschlossenes Fahrzeug kannst du sogar einen Bußgeldbescheid...“
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Für ein nicht abgeschlossenes Fahrzeug kannst du sogar einen Bußgeldbescheid bekommen (nach §14 StVO, kostet AFAIK 15 Euro)...da gibt es also auch eine Art 'Störerhaftung'.


wer geht aber schon die straße entlang und guckt, ob alle autos abgeschloßen sind?!
The Saw is the Law.
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THX i.fass
Genau so müsste es sein. mawe2